"Gesetz zum Verbraucherinsolvenzrecht: Bankenfachverband kritisiert Schuldenerlass"
(Berlin) - Der Deutsche Bundestag behandelt heute in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte. Eine entsprechende Beschlussvorlage hat der Rechtsausschuss des Bundestages gestern verabschiedet. Durch die Reform wird die bisherige sechsjährige Wohlverhaltensphase halbiert. So erlangt ein Insolvenzschuldner künftig bereits nach drei Jahren seine Restschuldbefreiung, wenn er zu diesem Zeitpunkt 35 Prozent seiner Verbindlichkeiten bezahlt hat. Bislang muss er sechs Jahre lang auf den pfändbaren Teil seines Einkommens verzichten, um schuldenfrei zu werden. Das Gesetz wird voraussichtlich zum 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Verluste bei Gläubigern
"Wer dem einen Schulden erlässt, schafft auf der anderen Seite Verluste", sagt Peter Wacket, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. Ein gesetzlicher Schuldenerlass von 65 Prozent führt nicht nur zu Fehlanreizen bei Schuldnern, sondern auch zu erheblichen Verlusten bei Gläubigern. Der Bankenfachverband rechnet damit, dass die Kreditbanken künftig auf rund ein Viertel ihrer bisherigen Insolvenzerlöse verzichten müssen, die sich auf einen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr belaufen können. In Folge könnten Kredite teurer werden. Die Regelung trifft nicht nur Banken, sondern auch Handwerker und andere mittelständische Betriebe. "Wer Schulden macht, muss sie auch begleichen", so Wacket. Das Gesetz setzt in dieser Hinsicht ein falsches Signal.
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