Pressemitteilung | Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin)

Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

(Berlin) - Der Bundesrat hat am 06.07.2007 dem „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Gesundheit mit einigen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung am 25.05.2007 beschlossen. Danach gilt ab dem 01.09.2007 grundsätzlich ein Rauchverbot in Einrichtungen des Bundes, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxen und auf Bahnhöfen. Das Rauchen ist dann in diesen Verkehrsmitteln bzw. Gebäuden nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. Durch das Gesetz wird ebenfalls der Jugendschutz verschärft. Zigaretten und andere Tabakwaren dürfen nur noch an über 18jährige verkauft werden. Die Industrie muss ihre Automaten bis zum 01.01.2009 umrüsten.

Auch die Arbeitsstättenverordnung wird durch das Gesetz geändert. An § 5 Abs. 1 der ArbStättV wird folgender neuer Satz angefügt: „Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen“. Damit soll laut der Gesetzesbegründung zum Ausdruck gebracht werden, dass insbesondere ein allgemeines Rauchverbot für den gesamten Betrieb oder ein auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot geeignete Maßnahme im Sinne des § 5 Abs. 1 ArbStättV sind.

Das Gesetz tritt damit nun am 01.09.2007 bzw. zum 01.01.2009 in Kraft.

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) Pressestelle Goethestr. 85, 10623 Berlin Telefon: (030) 214581-11, Telefax: (030) 214581-18

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