Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Gesetz gegen illegale Beschäftigung im Güterkraftverkehr trifft den Falschen

(Berlin) - Mit den neuen Kontrollpflichten für Verlader trifft der Gesetzgeber die Falschen. Für den illegalen oder missbräuchlichen Einsatz von Fahrern im Transportgewerbe kann nicht die verladende Wirtschaft verantwortlich gemacht werden. Dies sagt der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) anlässlich des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes gegen illegale Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr. Es sei richtig, faire Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr durchzusetzen. Jedoch könne der Verlader die auferlegten Kontrollpflichten, wie das Prüfen von Arbeitserlaubnissen, vor allem wegen fehlender Fachkenntnisse realistischerweise nicht erfüllen.

Die Bundesregierung schreibe selbst, dass angesichts der Fülle nationaler Regelungen die Kontrollorgane meist nicht mehr in der Lage seien zu erkennen, ob der betroffene Fahrer legal am Steuer sitze. Gleichzeitig solle aber genau diese Kontrollpflicht den Verladern aufgebürdet werden. Der kritisierte Einsatz osteuropäischer Fahrer erfolge zudem häufig legal unter Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten in anderen EU-Staaten. Ein Gesetz zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung werde in diesen Fällen ohnehin nicht greifen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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