Geschlossene Tagespflegeeinrichtungen - finanzieren pflegende Angehörige den Corona-Rettungsschirm?
(Berlin) - Mitte März 2020 wurden die Tagespflegeeinrichtungen in ganz Deutschland aufgrund der Corona-Epidemie geschlossen. Noch immer sind nur wenige Plätze für Pflegebedürftige verfügbar. Leistungen der Pflegeversicherung, die für dieses Angebot vorgesehen sind, werden nicht ausgezahlt und der Anspruch darauf verfällt monatlich. Das von den Pflegekassen so eingesparte Geld wird offensichtlich dafür eingesetzt, um die Einnahmeausfälle der Einrichtungen auszugleichen.
In Tagespflegeeinrichtungen werden pflegebedürftige Menschen ein- oder mehrmals pro Woche für jeweils rund acht Stunden betreut und aktiviert.
Dieses Angebot soll die pflegenden Angehörigen entlasten, die in dieser Zeit entweder einer Berufstätigkeit nachgehen oder neue Kraft für die Pflege zu Hause tanken können. Ohne dieses Entlastungsangebot ist die häusliche Pflege in vielen Fällen gar nicht dauerhaft zu leisten. Von der Schließung der Einrichtungen wurden die Pflegenden von einem Tag auf den anderen überrascht und vor die Situation gestellt, nun die Versorgung alleine sicherstellen zu müssen. Für Berufstätige bedeutete dies oftmals, kurzfristig Urlaub nehmen oder sich krankschreiben lassen zu müssen.
Keine Flexibilisierung von Leistungsansprüchen zur Unterstützung der Angehörigen
Das Pflegeunterstützungsgeld, das für insgesamt zehn Tage zur Verfügung steht, ist die einzige Lohnersatzleistung, die berufstätige pflegende Angehörige in Anspruch nehmen können. Es wurde im Mai schließlich auf 20 Tage aufgestockt. Weitere Unterstützung von Seiten der Bundesregierung gibt es für die pflegenden Angehörigen nicht. Die Betroffenen haben oftmals nur die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu nehmen oder eine private Pflegeperson zu organisieren. Beides ist eine Frage der Finanzierung. Doch die Leistung aus der Pflegeversicherung, die monatlich für die Nutzung der Tagespflege zur Verfügung steht, kann trotz der Corona-bedingten Schließung der Einrichtungen nicht für eine anderweitige Sicherstellung der Versorgung genutzt werden. Anders als bei Ausfall der Versorgung durch ambulante Pflegedienste, hat der Gesetzgeber hier keinerlei Flexibilisierung vorgesehen.
Tagespflegeeinrichtungen erhalten Kostenersatz aus der Pflegeversicherung
Die Tagespflegeeinrichtungen selbst haben aber die Möglichkeit, sich ihre Mindereinnahmen von der Pflegekasse ersetzen zu lassen. Monika Kaus, 1.
Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft dazu: "Hier werden pflegende Angehörige sehr einseitig mit den Kosten der Corona-Krise belastet. Gerade in dieser Zeit, in der Solidarität überall hochgehalten wird, werden die pflegenden Angehörigen wieder einmal völlig vergessen und alleine gelassen. Und dies, obwohl sie mit 75 Prozent den größten Teil der Pflegebedürftigen in Deutschland versorgen. Ohne sie wäre das System vollkommen überfordert."
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