Gertz: Keine Vermischung von Bundeswehr- und Polizeiaufgaben
(Bonn) - Der Deutsche BundeswehrVerband lehnt einen erweiterten Einsatz der Streitkräfte zur Terrorabwehr im Inland ab. "Eine Vermischung von Polizei- und Bundeswehraufgaben darf es nicht geben. Die Soldaten der Bundeswehr sind nicht im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht ausgebildet. Sie sind nur ausgebildet, militärisch umschlossene Anlagen zu sichern", erklärte der Vorsitzende des DBwV, Oberst Bernhard Gertz, in Hinblick auf Überlegungen, Soldaten zum Schutz von Bahnhöfen und anderen Objekten einzusetzen. Außerdem seien in der jetzigen Struktur der Streitkräfte solche Einsätze nicht vorgesehen bzw. seien Mittel dafür nicht bereitgestellt, erklärte Gertz auf der Sitzung des Bundesvorstandes am 15./16. März in Bonn.
Der DBwV-Bundesvorstand plädiert für ein Bundeswehr-Aufgabengesetz. Darin könnten "diese konkreten Fälle, in denen die Bundeswehr zur Ergänzung der Polizei- und Grenzschutzkräfte hinzutritt", sauber abgegrenzt werden. Denn es gebe konkrete Situationen wie Naturkatastrophen oder schwere Unglücksfälle, die Polizei und Bundesgrenzschutz überfordern könnten. "Das kann möglicherweise auch dann ausgelöst werden, wenn es massive terroristische Anschläge gibt." Wenn dann die Kräfte von Polizei und Bundesgrenzschutz nicht ausreichten, gebe aber das Grundgesetz auch heute schon die Möglichkeit, die Bundeswehr als Ergänzung solcher Kräfte anzufordern. Als Verbesserung bewertete Gertz das noch nicht endgültig verabschiedete Luftsicherheitsgesetz. "Danach haben die Piloten der Bundeswehr endlich Rechtssicherheit. Der Befehl zum Abschuss eines Flugzeuges ist ausdrücklich dem Verteidigungsminister oder seinem Vertreter im Amt, also der politischen Ebene, vorbehalten."
Es mache allerdings Sinn, eine sicherheitspolitische Debatte über die aktuelle Frage zu führen, wie eine bessere Vorsorge gegen terroristische Bedrohung getroffen werden könne, betonte Gertz. Es sei zu überlegen, ob Sicherheits-, Ordnungs- und Katastrophenschutzkräfte ein Zusammenwirken üben sollten für eine verfassungsrechtlich gegebene Situation - ähnlich wie zu Zeiten der Ost-West-Konfrontation in den "Wintex"-Übungen. Aus den Übungsergebnissen müsse ein Konzept erstellt werden.
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