Germanwings-Beschwerden werden im Juni beraten / Dem Deutschen Presserat liegen derzeit ca. 430 Beschwerden vor / Redaktionen erhalten in Kürze Nachricht und Gelegenheit zur Stellungnahme
(Berlin) - Dem Deutschen Presserat liegen inzwischen rund 430 Beschwerden gegen Berichterstattungen über den Absturz des Germanwings-Flugs 4U9525 vor. Die Beschwerdeausschüsse werden diese voraussichtlich am 2. und 3. Juni beraten. "Noch nie gab es so viele Beschwerden zu einem einzelnen Themenkomplex", so der Sprecher des Presserats, Tilmann Kruse. Zum Vergleich: Zur Berichterstattung über die Loveparade in Duisburg im Jahr 2010 gab es 241 Beschwerden, im gesamten Jahr 2014 sind beim Deutschen Presserat ca. 2000 Beschwerden eingegangen.
Zum Germanwings-Unglück haben sich überwiegend Privatpersonen gemeldet, deren Kritik viele Teilaspekte der Berichterstattung betrifft. So ist die Frage, ob über den Co-Piloten identifizierend berichtet werden darf, ebenso ein Thema wie zum Beispiel die Veröffentlichung von Opferfotos und Opfergalerien, die Frage des Schutzes der Angehörigen von Co-Pilot und Opfern, eine möglicherweise unangemessen sensationelle Berichterstattung, die Frage der Vorverurteilung oder das Ansehen der Presse, erläutert Tilmann Kruse.
Die Bearbeitung des Themas nimmt den Presserat derzeit stark in Anspruch.
Die betroffenen Medien werden in Kürze von den gegen sie vorliegenden Beschwerden in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten. Da auch die Bearbeitung der Entscheidungen einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bittet der Presserat die Beschwerdeführer, sich nach den Sitzungen zunächst über die Medien oder unsere Internet-Seite www.presserat.de über den Verlauf der Sitzungen zu informieren, bis ihnen die Entscheidungen zugestellt werden können.
Alle Beschwerden durchlaufen einen mehrstufigen Prüfungsprozess. Zunächst muss feststehen, dass der Presserat für das kritisierte Medium zuständig ist. Eine Beschwerde gegen den Rundfunk kann beispielsweise nicht behandelt werden. Ferner muss sich die Beschwerde gegen eine bestimmte Veröffentlichung richten. Betreffen mehrere Beschwerden einen einzelnen Bericht, so werden diese zu einem Fall zusammengefasst. Wird das Verfahren eröffnet, so erhalten die betroffenen Medien Gelegenheit, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Dazu haben sie drei Wochen Zeit. Schließlich entscheiden die Beschwerdeausschüsse per Abstimmung darüber, ob die Beschwerde begründet ist und welche Maßnahme der Presserat ausspricht.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Presserat
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