Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.

Geringeres Sterbegeld durch Euro-Umstellung?

(Düsseldorf) - Der Gesetzgeber plant die Kürzung des Sterbegeldes durch die Euro-Umstellung um rund 2,2 Prozent. Er kürzt damit den Betroffenen, insbesondere älteren Menschen, die zur Deckung ihrer Bestattungskosten auf das bereits 1986 erheblich geminderte Sterbegeld angewiesen sind, erneut Ansprüche, die über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung erworben wurden: Nach dem Entwurf des 8. Euro-Einführungsgesetzes sollen ab 1. Januar 2002 nur noch folgende Beträge für das Sterbegeld in Euro ausgezahlt werden:

Sterbegeld für Versicherte: 1.050,-- Euro = DM 2.053,62 (bisher: 2100.- DM)
Sterbegeld für Familienangehörige: 525,-- Euro = DM 1.026,81 (bisher: 1050.- DM)

Die mit der geplanten Absenkung verbundene Einsparung kommt den gesetzlichen Krankenkassen zugute. Der Gesetzgeber begründet die "Neufestsetzung" im Verhältnis 2 DM: 1 Euro mit Verwaltungsvereinfachungen, obwohl er in den Euro-Umstellungsgesetzen in der Mehrzahl davon ausgeht, dass gesetzlich festgelegte Beträge mit dem Umrechnungskurs des Euros (Umrechnungskurs: 1 Euro = DM 1,95583) umgestellt oder durch Neufestsetzung auf volle 1, 10, 100, 1000 Euro aufgerundet werden. Würde man diesen Prinzipien folgen, müsste das Sterbegeld 1080 Euro betragen. Der Gesetzgeber macht an versteckter Stelle damit genau das, was die Politik zurecht immer wieder anprangert: Er nutzt die Euro-Umstellung zur Kürzung seiner Verpflichtungen gegenüber den Bürgern!

Der Bundesverband Deutscher Bestatter wird die Angelegenheit weiter verfolgen und darauf hinwirken, dass das Sterbegeld durch die Euro-Umstellung wertmäßig nicht verringert wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. Volmerswerther Str. 79 40221 Düsseldorf Telefon: 0211/1600810 Telefax: 0211/1600860

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