Gerichtsverhandlung in Berlin / Musikerstreiks in den nächsten Wochen ausgeschlossen
(Köln) - Am 23. Dezember 2008 hat die mündliche Verhandlung in dem einstweiligen Verfügungsverfahren, das der Bühnenverein gegen die Musikergewerkschaft DOV angestrengt hat, vor dem Arbeitsgericht Berlin stattgefunden. Am 22. Dezember 2008 hatte die DOV in einem Schreiben (vgl. U 160/2008 vom 22. Dezember 2008) mitgeteilt, die Streiks der Musiker mit sofortiger Wirkung einzustellen.
Gleichzeitig hatte die DOV erklärt, sie werde wegen der Gehaltsanpassungsklausel in § 55 TVK nicht zu weiteren Streiks aufrufen.
Dies hat die DOV in dem heutigen Termin vor Gericht noch einmal ausdrücklich wiederholt. Daraufhin haben beide Parteien das einstweilige Verfügungsverfahren für erledigt erklärt. Der Bühnenverein hat sich damit in der Sache vollständig durchgesetzt. Dementsprechend sind Streiks der Musiker in den nächsten Wochen unzulässig und können nicht mehr stattfinden.
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