Pressemitteilung | Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)

Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern / Gemeinsame Erklärung der Vorsitzenden des Bundesverbandes sowie der Landes- und Fachverbände des Deutschen Richterbundes

(Berlin/Stralsund) Die Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes und seiner 25 Landes- und Fachverbände üben scharfe Kritik am jüngsten Beschluss des Landtages Mecklenburg-Vorpommerns, das Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform vollständig abzulehnen.

"Mit Unverständnis und Empörung haben wir die Entscheidung der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD zur Kenntnis genommen, an der geplanten Halbierung der Zahl der Amtsgerichtsbezirke in Mecklenburg-Vorpommern festzuhalten. Das führt zu Gerichtsbezirken von bislang nicht gekannter Größe, in denen für viele Menschen - insbesondere für sozial Schwächere und ältere Bürger - der ungehinderte Zugang zum Recht nicht mehr gewährleistet ist.

Die Justizgewährung ist aber eine Pflichtaufgabe von Bund und Ländern. Der Zugang zum Recht ist durch das Grundgesetz besonders geschützt. Nur eine flächendeckende Justiz ist Garant für Sicherheit, Ordnung und Rechtsfrieden in unserem Gemeinwesen. Weil die Entscheidung des Landtages Mecklenburg-Vorpommerns dem Ansehen der Justiz nachhaltig schadet und ihre Funktionsfähigkeit schwer beeinträchtigt, lehnen wir sie einstimmig ab.

Nach dem ersten erfolgreichen Volksbegehren in der Geschichte des Landes hätte die Möglichkeit bestanden, die vielen fachlichen Einwände der Praxis doch noch zu berücksichtigen und eine ausgewogene Reform zu beschließen. Dass die Politik diese Chance nicht genutzt hat, muss befremden und stößt weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus auf Unverständnis in der Justiz."


Zum Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag von 2011 vereinbarten SPD und CDU die Anpassung der Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern an die Landkreisstrukturen. Im Oktober 2013 beschloss der Landtag mit der Mehrheit von SPD und CDU die Gerichtsstrukturreform, mit welcher u.a. 11 der 21 Amtsgerichtsbezirke und ein Arbeitsgericht aufgelöst werden. Es werden sechs Zweigstellen eingerichtet.
Der Richterbund M-V und der Verein "Pro Justiz" haben im Rahmen eines Volksbegehrens mit einem eigenen Gesetzentwurf rund 150.000 Stimmen gegen die Reform gesammelt. Am 23.02.2015 gab die Landeswahlleiterin dem Volksbegehren statt. Es handelt sich um das bislang einzige erfolgreiche Volksbegehren im Land.

Mit der Mehrheit von SPD und CDU lehnte der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns am 03.06.2015 den Gesetzentwurf des Volksbegehrens ab und bestätigte damit die landesweiten Gerichtsbezirksauflösungen. Nach dem ablehnenden Beschluss des Landtages ist nun zwingend in einer Frist von drei bis sechs Monaten ein Volksentscheid durchzuführen.

Zeitplan der Gerichtsstrukturreform M-V:
06.10.2014 Umwandlung des Amtsgerichts (AG) Anklam zur Zweigstelle des AG Pasewalk
01.12.2014 Auflösung AG Ueckermünde
02.02.2015 Umwandlung des AG Neustrelitz in eine Zweigstelle des AG Waren
02.03.2015 Sitzverlegung des Landessozialgerichtes von Neubrandenburg nach Neustrelitz
16.03.2015 Auflösung AG Hagenow
11.05.2015 Umwandlung des AG Parchim in eine Zweigstelle des AG Ludwigslust
11.05.2015 Auflösung des AG Bad Doberan
13.07.2015 Umwandlung AG Grevesmühlen in eine Zweigstelle des AG Wismar
31.08.2015 Auflösung des AG Wolgast
28.09.2015 Umwandlung des AG Demmin in eine Zweigstelle des AG Neubrandenburg
23.11.2015 Umwandlung des AG Bergen/Rügen in eine Zweigstelle des AG Stralsund
27.02.2017 Auflösung des AG Ribnitz-Damgarten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB) Pressestelle Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061250, Fax: (030) 20612525

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