Gerichtlicher Stop von kostenlosen Beratungen der Wirtschaftsförderer war längst überfällig
(Bonn) - Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU begrüßt die gestrige Entscheidung der Handelskammer des Trierer Landgerichts, die der kreiseigenen Wirtschaftsförderung künftig untersagt, kostenlose Beratung anzubieten. Dieser Schritt sei längst überfällig gewesen und könne ein Signal sein, um insgesamt die kostenlos angebotene Unternehmensberatung öffentlicher Institutionen bundesweit auf den Prüfstand zu stellen. "Die subventionierten Unternehmensberatungsleistungen von Bundes- oder Landesinstitutionen müssen in vollem Umfang abgebaut werden. Die Beratungsangebote der Handwerkskammern werden beispielsweise zu einem Großteil aus Bundes- und Landeshaushalten finanziert und verhindern dadurch fairen Wettbewerb. Das ist nicht akzeptabel", macht BDU-Vizepräsident Rémi Redley die Position des Beraterverbandes deutlich. Dieses Urteil zeige wiederum eindrucksvoll, mit welchen Krakenarmen der Staat weiterhin in das freie Wirtschaftsgefüge eingreife. Vielmehr sollten kreative Überlegungen angestellt werden, wie der Staat sich aus kostenintensiven und marktwirtschaftlich gesehen unnötigen Subventionen zurückziehen könne. "Es spricht doch überhaupt nichts dagegen, dass sich die Wirtschaftsförderungsgesellschaften dem Wettbewerb mit marktadäquaten Konditionen stellen.
Sind die Beratungsleistungen professionell und kompetent, werden sie sich auch im freien Marktspiel durchsetzen", sieht Redley einen denkbaren Lösungsweg. Die Handelskammer des Trierer Landgerichts hatte gestern auf die Unterlassungsklage einer Föhrener Wirtschaftsberatungsgesellschaft hin Klartext gesprochen. Bei einer Strafe bis zu 500 000 Mark wird der Wirtschaftsförderung des Landkreises Trier-Saarburg im Urteil untersagt, "kostenlos die individuelle Beratung und Unterstützung bei Ansiedlungen, Existenzgründungen, Betriebserweiterungen und -verlagerungen sowie die kostenlose Erarbeitung von individuellen und konkreten Finanzierungsvorschlägen für einzelne Investitionsvorhaben anzubieten". Der Landkreis dringe in den Bereich privater Unternehmensberatungen ein, setze sich dabei über öffentlich-rechtliche Vorschriften hinweg und betreibe somit unlauteren Wettbewerb. Als Wirtschaftsbetriebe dürfen Betriebe der öffentlichen Hand nur dann agieren, wenn eine Versorgung mit dieser Dienstleistung ansonsten nicht gewährleistet ist. In der Region Trier sei aber das Angebot von privaten Unternehmensberatungen völlig ausreichend, urteilte das Gericht. Bonn, 26. Mai 2000
Im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sind zur Zeit 13.500 Berater organisiert, die sich auf 483 Management-, Personal- und IT-Beratungsgesellschaften verteilen. Die BDU-Mitgliedsunternehmen erzielten 1999 einen Gesamtumsatz von 5,3 Milliarden DM (1998: 4,5 Milliarden DM). Dies entspricht einem Marktanteil von rund 25 Prozent.
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