Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Gerichtliche Auseinandersetzung mit der "5-Sterne-Bäcker GmbH"

(Bad Honnef) - Das Landgericht Köln hat die gegen den Zentralverband durch die "5-Sterne-Bäcker GmbH" erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt. Es vertritt zwar die Auffassung, dass es dem Zentralverband nicht verwehrt werden durfte, seine Mitglieder und über die Innungen auch die einzelnen Betriebe auf rechtliche Bedenken und bestehende Risiken im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Lizenzvertrages mit der "5-Sterne-Bäcker GmbH" hinzuweisen.

Dennoch ist es der Auffassung, dass Sachverhalte verzerrend und falsch dargestellt wurden. So sei die Behauptung, dass sich die mit der Vergabe des Nutzungsrechts verbundene Prüfung ausschließlich auf die äußere und innere Gestaltung des Ladengeschäfts und die Servicefreundlichkeit des Personals beziehen würde, unwahr.

Vielmehr werde auch das Gesamtsortiment in "Augenschein genommen" und die "Frische der Produkte" werde geprüft. Der Zentralverband wird gegen die Entscheidung keine Rechtsmittel einlegen, da die "5-Sterne-Bäcker GmbH" bereits vor Verkündung der Entscheidung öffentlich erklärt hat, sie werde ihre bisherigen Qualitätskontrollen erheblich erweitern. Neben dem Geschäfts-Test-Index werde ein separater zusätzlicher Produkt-Qualitäts-Index eingeführt.

Dieser Produkt-Qualitäts-Index werde unabdingbare Voraussetzung für eine "5-Sterne-Bäckerei". Hierzu könnten die Ergebnisse der Brotprüfungen der Innungen, der DLG oder eines anderen neutralen Instituts ausgewertet werden. Damit ist dem Anliegen des Zentralverbandes Rechnung getragen. Weitere gerichtliche Auseinandersetzungen sind daher überflüssig.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. Bondorfer Str. 23 53604 Bad Honnef Telefon: 02224/77040 Telefax: 02224/770440

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