Gericht droht IG Metall-Chef Zwickel mit Haft / Arbeitsgericht verhängt Ordnungsgeld von 25.000 Euro
(Berlin) - Die IG Metall hat auch am 19. Mai ihre illegalen Betriebsblockaden im Land Brandenburg fortgesetzt. Bereits am 18. Juni hatten die Arbeitsgerichte in Brandenburg/Havel und Neuruppin deshalb einstweilige Verfügungen gegen die Gewerkschaft verhängt. Diese blieben jedoch unbeachtet. In der Folge konnten die Beschäftigten der blockierten Betriebe nicht an ihren Arbeitsplatz gelangen. Die Blockierer waren von der IG Metall vorwiegend aus VW-Werken in Niedersachsen mit Reisebussen herbeigeholt worden.
Das Arbeitsgericht Brandenburg/Havel hat nun einen weiteren Beschluss gegen die Gewerkschaft gefasst: Danach wurde gegen IG Metall-Chef Klaus Zwickel wegen anhaltender Verstöße gegen den vorherigen Gerichtsbeschluss ein Ordnungsgeld von 25.000,- Euro festgesetzt. Wahlweise kann auch eine dreimonatige Haftstrafe angetreten werden. Bei weiterer Zuwiderhandlung kann sich das Ordnungsgeld auf 250.000,- Euro erhöhen. (Arbeitsgericht Brandenburg/Havel, Geschäftsnummer: 4 Ga 4/03.)
VME-Hauptgeschäfstführer Dr. Hartmann Kleiner sagte dazu: "Es ist schlimm genug, tausende bisher sichere Arbeitsplätze mit der Forderung nach der 35-Stunden-Woche in Gefahr zu bringen. Genauso inakzeptabel ist es, mehrere Tage gegen geltendes Recht zu verstoßen und unsere Beschäftigten mit Hilfe westdeutscher Streikreisender an der Arbeit zu hindern. Wir werden nicht nachgeben!"
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg e.V. (VME)
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