Geräteindustrie fordert: Sicherer Rundfunkempfang muss gewährleistet bleiben / Ernsthafte Verträglichkeitsprüfungen vor der Verteilung der "Digitalen Dividende"
(Frankfurt am Main) - Der Beschluss der Bundesregierung zur so genannten "Digitalen Dividende" vom 4. März 2009 sieht vor, den bisher für den Rundfunk reservierten Frequenzbereich zwischen 790 und 862 Megahertz künftig auch für mobile Datendienste freizugeben. Diese Richtungsentscheidung wurde möglich, weil die Digitalisierung den Frequenzbedarf des terrestrisch ausgestrahlten Fernsehens deutlich verringert hat.
Die Öffnung des oberen UHF-Frequenzbereichs (Kanäle 61 bis 69) für Mobilfunk-Dienste birgt jedoch erhebliche technische Risiken, die im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses nicht hinreichend erörtert wurden. Hiervon sind nicht nur die über 15 Millionen DVB-T-Empfänger in den deutschen Haushalten potentiell betroffen, sondern auch Kabelanlagen und Kabel-Endgeräte wie Modems, Set-Top-Boxen und integrierte Fernseher. Studien des Verbands der Deutschen Kabelnetzbetreiber ANGA und des Instituts für Rundfunktechnik (IRT), München, haben ergeben, dass schon geringe Sendeleistungen rückkanalfähiger mobiler Datengeräte zu starken Einstrahlungen in abgeschirmte Kabel und Fernseh-Empfangsgeräte führen - mit der Folge, dass neben dem DVB-T- auch der Kabelempfang stark beeinträchtigt wird. Unter bestimmten Bedingungen ist sogar überhaupt kein Fernsehempfang mehr möglich.
"Es ist den Verbrauchern nicht zuzumuten, Investitionen in hochwertige Endgeräte derart zu gefährden und das Vertrauen in die bewährte Rundfunktechnologie zu untergraben. Gerade angesichts der gemeinsamen Anstrengungen von Industrie und Netzbetreibern, dem Publikum die Vorzüge des digitalen Kabelempfangs deutlich zu machen, und auch angesichts der heutigen Wirtschaftslage wäre dies ein fatales Signal", sagt Dr. Rainer Hecker, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (gfu), Frankfurt. "Eine Umsetzung des Kabinettsbeschlusses in seiner jetzigen Form würde auch Zukunftsoptionen des digitalen Fernsehens blockieren - etwa die Einführung von terrestrischem HDTV und die Umstellung auf noch effizientere Signalcodierungen."
Der Fachverband Consumer Electronics im ZVEI und die gfu halten es deshalb für überstürzt, die Frequenzen so kurzfristig und ohne ausreichende Verträglichkeitsprüfung freizugeben. Beide fordern, einen klaren Aktionsplan aufzustellen, der alle Problembereiche untersucht, um auf dieser Basis dann fundierte Entscheidungen über die Freigabe der Frequenzen unter abgestimmten Auflagen treffen zu können.
ZVEI und gfu fordern daher die für die Belange des Rundfunks zuständigen Bundesländer auf, die Umsetzung des Kabinettsbeschlusses aufzuschieben, bis die Ergebnisse ernsthafter Verträglichkeitsstudien vorliegen und sich die möglichen Auswirkungen für die Verbraucher realistisch einschätzen lassen.
Quelle und Kontaktadresse:
gfu / Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik e.V.
Roland M. Stehle, Pressesprecher
Stresemann Allee 19, 60596 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 6302289, Telefax: (069) 6314036
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