Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Geplantes Umweltgesetz stärkt die Bürokratie und nicht den Umweltschutz

(Berlin) - Das derzeit von der Bundesregierung aufgrund von EU-Vorgaben erarbeitete "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" führt zu mehr Bürokratie und nützt nicht dem Umweltschutz, kritisiert der DStGB. Nach diesem Gesetz müssen eine Vielzahl weiterer kommunaler Vorhaben unabhängig von den bereits bestehenden Umweltprüfungen (beispielsweise nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder der FFH-Richtlinie) zusätzlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Hierzu gehören z.B. Campingplätze, Hotelkomplexe oder Parkplätze.

"Dieses Gesetz steht in krassem Widerspruch zum sowohl von europäischer wie auch deutscher Seite immer wieder bekundeten Willen nach einem Abbau überflüssiger Standards und einer Verwaltungsvereinfachung", beanstandet der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, anlässlich der heute stattfindenden Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages.

Der DStGB kritisiert, dass die EG-Richtlinien zum Umweltschutz im Widerspruch zu konkreten Vorschlägen einer unabhängigen Expertenkommission der EG selbst stehen würden, wonach Vorgaben zur Um- und Durchsetzung von Umweltvorschriften seitens der EU nur vorgelegt werden sollen, wenn ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis besteht.

"Von einem sinnvollen Kosten-Nutzen-Verhältnis kann keine Rede sein," erklärte Landsberg. Es sei zu bezweifeln, dass das geplante Gesetz tatsächlich zu einer weiteren Verbesserung des Umweltschutzes in Deutschland führen wird. "Bei den Vorgaben aus Brüssel handelt es sich in erster Linie um eine Vielzahl rein formeller Verfahrensanforderungen, wie z.B. der zwingenden Vorgabe zur Erstellung von Umweltberichten. In der Sache ändert sich jedoch nichts, denn die Städte und Gemeinden in Deutschland berücksichtigen bereits heute in hohem Maße die Umweltbelange", so Landsberg weiter. Zu verweisen sei insbesondere auf die Vielzahl bereits bestehender Gesetze zum Umweltschutz, wie etwa das Bundesnaturschutzgesetz, die Umweltschutzvorschriften im Baurecht, die FFH-Richtlinie oder auch das bereits jetzt geltende Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der DStGB fordert vom Bundesgesetzgeber, den Gemeinden handhabbare und klare Vorgaben für die Anwendung der Umweltverträglichkeitsprüfung in der Praxis zu geben. Dazu gehöre, so Landsberg, vor allem auch eine Abstimmung dieses neuen Gesetzes mit den bereits bestehenden Umweltgesetzen. Landsberg: "Es kann nicht angehen, dass die Städte und Gemeinden nunmehr eine Vielzahl von Umweltschutzprüfungen durchzuführen haben, ohne dass diese sinnvoll aufeinander abgestimmt sind".

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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