Geplante Verbesserungen für mitarbeitende Familienangehörige von der Bundesregierung wieder gestrichen
(Berlin) - Mit großem Befremden hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) feststellen müssen, dass die vom Handwerk geforderten und im Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") enthaltenen Verbesserungen für mitarbeitende Familienangehörige im Rahmen der Ressortabstimmung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ersatzlos gestrichen worden sind.
Der ZDH zeigt für dieses Vorgehen kein Verständnis und hat sich mit einer Eingabe an die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Frau Ulla Schmidt, gewandt. Dass Regelungsbedarf besteht, zeigen die vielen Fälle der vergangenen Jahre. Nach Erhebungen der Landesarbeitsämter für das Jahr 2001 wurden rund 2.700 Anträge mitarbeitender Angehöriger auf Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld abgelehnt, weil nachträglich festgestellt wurde, dass eine Versicherungspflicht nicht vorgelegen hat. Die teilweise über lange Jahre gezahlten Beiträge sind dann häufig verloren.
Auf Initiative von ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer hatten auch die "Hartz-Kommission" und der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit den Gesetzgeber aufgefordert, Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen.
Schleyer fordert Bundesregierung und Parlament auf, die ursprüngliche Regelung wieder in das Gesetzesvorhaben aufzunehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
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