Geplante Umsatzsteueränderung für Seminaranbieter vom Tisch / Appell der Fachverlage und Seminaranbieter erfolgreich / VDZ begrüßt Entscheidung des Finanzausschusses im Bundestag, diese Umsatzsteueränderung im Jahressteuergesetz zu streichen
(Berlin) - "Wir sehen uns in unserer Ansicht bestätigt und sind auch erleichtert, dass der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die geplante Umsatzsteueränderung aus dem Jahressteuergesetz herausgenommen hat", sagte VDZ-Justitiar Dirk Platte auch stellvertretend für viele gewerbliche Seminaranbieter* in Berlin. Wäre es bei dem Plan des Bundesfinanzministeriums geblieben, bei Weiterbildungsleistungen unabhängig von Anbieter, Empfänger oder Inhalt generell die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs abzuschaffen, hätte dies für viele Fachverlage und Seminaranbieter existenzielle Auswirkungen gehabt. Gleichsam über Nacht hätten sie zusätzliche Kosten von 10 bis 15 Prozent verkraften müssen.
"Erfreulicherweise sind die Finanzexperten im Deutschen Bundestag zu dem Ergebnis gekommen, das Vorabentscheidungsersuchen aus Polen an den Europäischen Gerichtshof abzuwarten. Es stellt genau die richtigen Fragen zu der in Polen bereits geltenden generellen Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen", erklärte Platte. Auch habe beispielsweise die Niederlande eine praxistaugliche Lösung gefunden.
Auslöser der kritischen Auseinandersetzung mit dem Regierungsentwurf war ein von Professor Bert Kaminski auf Bitten des VDZ erstelltes Gutachten. Kaminski wies darin nach, dass die Mehrwertsteuersystemrichtlinie keineswegs die generelle Umsatzsteuerbefreiung für Weiterbildungsleistungen verlangt. Die Richtlinie lasse ausreichend Raum für eine praxis- und wettbewerbsgerechte Umsetzung. Die generelle Steuerbefreiung in der vorgesehenen Form verstoße gegen die Grundwertungen des europäischen Umsatzsteuersystems.
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