Geplante Tabakregulierung führt zu Wettbewerbsnachteilen zulasten der mittelständischen Tabakwirtschaft / Deutscher Tabakmittelstand braucht längere Umsetzungsfristen von der Politik
(Berlin/Bonn) - Der vom Bundeskabinett am 16. Dezember 2015 verabschiedete Entwurf zum Tabakerzeugnisgesetz, welcher eine Vielzahl von Maßnahmen hinsichtlich der Verpackungsgestaltungen vorsieht, muss zum 20. Mai 2016 umgesetzt werden. Für die mittelständische und teils familiengeführte Tabakwirtschaft ist dies eine nicht schaffbare Hürde. Sie benötigt für die Produktionsumstellung eine Vorlaufzeit von bis zu 18 Monaten. In nur knapp 5 Monaten können nicht 3.000 Marken in unterschiedlichen Verpackungsformen u.a. an die neuen Warnhinweise angepasst werden. Verpackungsmaschinen sind nicht wie Unterhaltungselektronik im Onlineshop innerhalb weniger Tage lieferbar, sondern müssen aufwendig angepasst werden. Die mittelständische Tabakwirtschaft in Deutschland und deren Produktvielfalt wird durch die massiv verspätete Umsetzung der Richtlinie des Bundeslandwirtschaftsministeriums existentiell bedroht.
"Wie eine Produktionsumstellung innerhalb von 5 Monaten erreicht werden kann, bleibt der Branche ein Rätsel." so Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie, denn das technische Gutachten der HTWK Leipzig bestätigt, dass für die Produktionsumstellung zwischen 15 und 18 Monate erforderlich sind. "Als globaler Konzern, finanzstark und mit kleinem Portfolio, mag man daran glauben, immer noch fristgerecht umstellen zu können. Für die stark mittelständisch geprägte Tabakwirtschaft ist dies faktisch nicht möglich" so Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der deutschen Rauchtabakindustrie.
"Mit einer unrealistischen Anpassungsfrist der Produktion leistet die Politik deshalb Vorschub für einen erheblichen Wettbewerbsnachteil zulasten der mittelständischen Tabakindustrie - und nimmt eine weitere Schwächung des deutschen Mittelstandes insgesamt in Kauf", muss von Foerster feststellen.
Mehrlein fordert daher vehement, dass "die Bundesregierung, aufgrund der verspäteten Rechtsetzung, in der Pflicht stehe, die Frist für die Umstellung für die Unternehmen der Zigarren- und Rauchtabakindustrie zwischen 15 bis 18 Monate zu verschieben. Gleichzeitig muss ein unbefristeter Abverkauf für diese Nischenprodukte gelten, da sonst in etwa die Hälfte der Waren vernichtet werden muss".
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. German Smoking Tobacco Association (VdR)
Michael von Foerster, Geschäftsführer
Jägerstr. 51, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2096565 -0, Fax: (030) 2096565 -20
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) lehnt den neu gegründeten "Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse" ab
- Rückverfolgungssystem für Tabakprodukte "Track & Trace" / VdR kritisiert fehlendes technisches Konzept und bezweifelt Sinnhaftigkeit der Direktive
- Rückverfolgungssystem für Tabakprodukte "Track & Trace" / Neuer EU-Regulierungswahnsinn - Jetzt macht Brüssel Jagd auf vermeintliche Schnupftabak-Schmuggler!