Geplante EU-Verordnung erschwert Lizenzen in Europa / Verzicht auf willkürlich gesetzte Marktanteilsschwellen gefordert
(Frankfurt) - Die geplante EU-Verordnung zu Lizenzverträgen bringt nach Ansicht des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) die große Gefahr mit sich, dass Unternehmen ihre Innovationen für sich behalten oder ins außereuropäische Ausland vergeben. Der VDMA als größter europäischer Verband der hochinnovativen Investitionsgüterindustrie fordert von der Europäischen Kommission die Streichung von Marktanteilsschwellen aus dem Entwurf der neuen Technologietransferverordnung. Ihre Anwendung soll insbesondere für mittelständische Unternehmen so einfach und transparent wie möglich gestaltet werden.
Mit Besorgnis nimmt der VDMA zur Kenntnis, dass Lizenzverträge nur dann im sicheren Hafen der Verordnung liegen und risikofrei praktiziert werden sollen, solange ein Marktanteil von 20 bzw. 30 Prozent nicht überschritten wird. Bei Innovationen gerade im hoch spezialisierten Maschinenbau liegt es in der Natur der Sache, dass vielfach ein hoher Marktanteil zwischen 70 und 100 Prozent erreicht wird. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass die betroffenen Unternehmen eine kartellrechtlich relevante Marktmacht besitzen, sagt Christian Steinberger, Leiter der VDMA-Rechtsabteilung. Dennoch wird nach dem Wortlaut der Verordnung ein Technologietransfer in diesem Bereich als generell bedenklich eingestuft. Für die Unternehmen bedeutet dies, mit dem Risiko der Illegalität zu leben.
Der VDMA betont, dass es ein potenzieller Lizenzgeber generell alleine in der Hand hat, ob er einem Lizenznehmer die Nutzung seiner Innovation gestattet oder nicht. Kommt es zu einem Technologietransfer, so ist dies ein Vorgang, der gerade wettbewerbsfördernd ist. Hierdurch werden neue Produkte auf bereits existierenden Märkten eingeführt oder sogar neue Märkte geschaffen. Möchte die EU wirklich zur dynamischsten Volkswirtschaft der Welt werden, so ist es nicht nur wichtig, dass neue Technologien entwickelt werden. Auch ihre schnelle Verbreitung muss nachhaltig gefördert werden, sagt Steinberger. Den richtigen Rahmen hierzu würde eine Technologietransferverordnung bilden, die einem Lizenzgeber ausreichende Anreize bietet, andere an seinem technologischen Wissen teilhaben zu lassen.
Ein Meinungsbild unter VDMA-Mitgliedsunternehmen, die ihre Innovationen in großem Umfang lizenzieren, ergab folgendes: Die Unternehmen signalisieren bereits jetzt für den Fall einer Verabschiedung der geplanten Verordnung, dass sie ihre Technologie entweder für sich behalten oder an Lizenznehmer außerhalb der EU übertragen. Dort können sie vielfach von flexibleren Regelungen profitieren. Die strikten und schematischen Regelungen des Verordnungsentwurfs bergen die Gefahr in sich, dass der Technologiefluss innerhalb der EU erheblich reduziert wird. Letztlich behindert dies die Verbreitung des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts.
Der VDMA fordert von der Europäischen Kommission, auf die Einführung von festen und willkürlich gesetzten Marktanteilsschwellen vollständig zu verzichten. Nur so kann der besonderen Förderungswürdigkeit von Lizenzverträgen und der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Technologietransfers Rechnung getragen werden, erklärte Steinberger.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
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