Geplante Ersatzbaustoffverordnung führt zu schwerwiegenden Auswirkungen auf die Stahlindustrie
(Düsseldorf) - Der Stahlindustrie droht nach dem aktuellen Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) eine drastische Verschlechterung der Einsatzmöglichkeiten für die bei der Stahlerzeugung erzeugten Eisenhüttenschlacken. Jährlich werden von der Stahlindustrie in Deutschland 8 Millionen Tonnen Eisenhüttenschlacken (Hochofen- und Stahlwerksschlacke) für den Verkehrswegebau produziert. Hätte man alle Schlacken der Stahlindustrie seit Ende des 2. Weltkrieges nicht zu etwa 95 Prozent vor allem im Bauwesen und als ökologisch anerkanntes Düngemittel genutzt, sondern deponiert, wäre inzwischen ein Berg in der Höhe der Zugspitze entstanden.
"Sollte die Ersatzbaustoffverordnung in der gegenwärtigen Fassung Realität werden, brechen bewährte Einsatzgebiete weg. Jährlich müssten mindestens 2,5 Millionen Tonnen wertvoller Baustoffe zusätzlich deponiert werden. Das wäre nicht nur ökologisch unsinnig, sondern würde auch zu einer Zusatzbelastung der Stahlindustrie in Deutschland von jährlich mindestens 150 Millionen Euro führen", befürchtet Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl in Düsseldorf. Die erhebliche Einschränkung der Verwendungsmöglichkeit von Eisenhüttenschlacken führe zwangsläufig dazu, dass natürliche Gesteine vermehrt abgebaut und zusätzliche Deponieflächen eingerichtet werden müssten. Dies widerspreche der von der Bundesregierung verfolgten Nachhaltigkeitsstrategie sowie dem Ziel der EBV, Ressourcenschutz durch Kreislaufwirtschaft zu betreiben. "Der vorliegende Entwurf des Bundesumweltministeriums zerstört funktionierende Absatzmärkte", urteilt der Verbandspräsident. "Das geplante Ressourcen-Effizienzprogramm der Bundesregierung würde auf den Kopf gestellt."
"Die Einschränkungen für Hochofenschlacke basieren auf Untersuchungen, insbesondere zum dort enthaltenen Sulfat, die vor einigen Jahren in Schweden durchgeführt wurden. Die in Deutschland produzierten Schlacken haben aber eine andere Zusammensetzung; die Ergebnisse dürfen daher nicht übertragen werden, wie auch deutsche Forschungsarbeiten gezeigt haben", erläutert Prof. Dr. Norbert Bannenberg, Vorsitzender des FEhS-Instituts für Baustoff-Forschung in Duisburg und Mitglied des Vorstands der AG der Dillinger Hüttenwerke. "Die Einschränkungen für Stahlwerksschlacke resultieren aus der negativen Beurteilung der darin enthaltenen Spurenelemente Molybdän und Vanadium. Beide Stoffe sind aber aus dem Entwurf der Oberflächengewässerverordnung erst kürzlich wieder als unbedenklich gestrichen worden. Sie können daher nicht für das Verbot von Stahlwerksschlacken im offenen Wegebau verantwortlich gemacht werden. Die nicht gerechtfertigten Einschränkungen für Hochofen- und Stahlwerksschlacken müssen daher zurückgenommen werden", fordert Bannenberg.
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