Pressemitteilung | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

Geplante BImSchG-Änderung schmerzhaft, aber tragfähig um Windenergieausbau zu steuern

(Berlin) - Regierung und Union haben sich auf eine Reihe von Gesetzesänderungen im Energiebereich verständigt. Darunter sind auch Änderungen, die die Planung von Windenergieanlagen betreffen. Hier soll eine Korrektur im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erfolgen, die insbesondere für NRW klärend wirkt, ohne bundesweit Planungen nennenswert aufzuhalten.

BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: “ SPD, Union und Grüne haben einen Kompromiss zur Steuerung des Windenergieausbaus gefunden, der letztendlich tragfähig ist. Gleichzeitig ist es schwierig, dass mit der jetzt vorgesehenen Änderung des BImSchG nach lediglich 6 Monaten der Rechtsrahmen erneut geändert wird. Dies ist für die Projektträger und die Behörden unbefriedigend. Die neuerliche BImSchG-Änderung betrifft viele Projektträger und ist schmerzhaft. Anzuerkennen ist, dass nicht in die bundesweite Rechtssystematik der Ausbaubeschleunigung eingegriffen wird. Insbesondere im direkten Vergleich mit den bisher vorliegenden Gesetzentwürfen, die der BWE entschieden abgelehnt hatte, stellt der Kompromiss eine Verbesserung dar. Nach einer ersten Prüfung der BImSchG-Änderung sehen wir die Gefahr einer weitreichenden Ausbauverzögerung gebannt.”

Die Diskussion hatte sich an der Situation im Sauerlandkreis entzündet. Erste Gesetzesentwürfe hätten unter anderem in § 2 EEG - der den Vorrang des Erneuerbaren-Ausbaus in der Wertgüterabwägung regelt - eingegegriffen und damit zu Genehmigungs- und Investitionsunsicherheiten geführt. Aus Sicht des BWE haben die Länder bereits ausreichende Möglichkeiten, um den Ausbau der Windenergie zu steuern und es hätte eigentlich keiner Gesetzesänderung bedurft. Der vorliegende Ansatz stellt klar, dass ein berechtigtes Interesse an Anträgen auf Vorbescheide über die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Baugesetzbuch nicht besteht, wenn der Standort außerhalb von bereits ausgewiesenen oder bereits in Planung befindlichen Windenergiegebieten liegt, es sei denn, es handelt sich dabei um ein Repoweringvorhaben. Dadurch wird vermieden, dass Flächen außerhalb bestehender Vorranggebiete gesichert werden können. Diese bislang vornehmlich in NRW aufgetretenen Fälle können mit dieser Änderung am BImSchG wirksam begrenzt werden.

“Mit dem Kompromiss haben die drei Parteien eine Lösung ermöglicht, die die Flächenbereitstellung im gesamten Land auf Kurs hält. Noch gibt es offene Fragen, aber mit dem nun auf dem Tisch liegenden Vorschlag können wir umgehen”, so Heidebroek abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE), Frank Grüneisen, Pressereferent(in), EUREF-Campus 16, 10829 Berlin, Telefon: 030 212341210

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