Geplante Änderungen der EG-Abfallverbringungsverordnung kritisiert
(Bonn) - Die im Rahmen der Novellierung der EG-Abfallverbringungsverordnung geplante Einführung einer Versandinformation in Form eines Formblattes gefährdet in massiver Form die Existenz des Handels. Schrotte und metallische Rückstände gelten juristisch als Abfälle zur Verwertung und sind im Rahmen der EG-Abfallverbringungsverordnung meist grün gelistet. Beim grenzüberschreitender Handel innerhalb Europas sind derzeit lediglich einige Informationen formlos mitzuführen.
Im Rahmen der Novellierung der EG-Abfallverbringungsverordnung soll nun für Abfälle der grünen Liste eine detaillierte Versandinformation in Form eines Formblattes eingeführt werden. In diesem Formular sind unter anderem der Abfallerzeuger, die Person welche die Verbringung veranlasst, der Empfänger und die Verwertungsanlage einzutragen. Der VDM hatte sich national und über seinen europäischen Dachverband in Brüssel gegen die geplante Neuregelung ausgesprochen und auf die Gefahren für den Handel hingewiesen.
Der VDM wird auf nationaler Ebene im Rahmen der Novellierung des Abfallverbringungsgesetzes versuchen auf Regelungen hinzuwirken, die die Vertraulichkeit von Handelsgeschäften gewährleisten. Mit Erfolg konnte in Brüssel eine Regelung verhindert werden, wonach alle Notifizierungen durch eine Veröffentlichung im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Zwar erlaubt die Verordnung den Mitgliedsstaaten eine derartige Veröffentlichung im Internet im Wege nationaler Regelungen zu verlangen, das deutsche Umweltministerium wird hiervon jedoch dem Vernehmen nach keinen Gebrauch machen.
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