Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Gentechnikgesetz verhindert Koexistenz / Haftungsregelung für Landwirte völlig inakzeptabel

(Berlin) - Mit dem heutigen (11. Februar) Kabinettsbeschluss zum "Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts" wird jegliche Koexistenz von Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik verhindert. Darauf verwies der Deutsche Bauernverband (DBV), nachdem der Gesetzentwurf trotz fundierter Kritik in einer zuvor erfolgten Anhörung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft heute unverändert im Bundeskabinett verabschiedet wurde. Nur wenn es gelinge, das konfliktfreie Neben- und Miteinander von konventionellem Ackerbau ohne Gentechnik, konventionellem Anbau unter Einsatz genetisch veränderter Pflanzen und ökologischem Anbau ohne Verwendung von Gentechnik sicherzustellen, könne auch die Wahlfreiheit für Verbraucher und Erzeuger gewährleistet werden. Umso wichtiger ist es nach Ansicht des DBV, dass die dringend notwendigen Anbauregelungen zur Koexistenz auf der Grundlage wissenschaftlicher und praktischer Forschung definiert würden. Diese Grundlagen seien aber bislang nicht in einem gezielten Erprobungsanbau unter Einbeziehung aller betroffenen Kreise ermittelt worden, kritisierte der DBV. Daher sei es dringend erforderlich, dass im parlamentarischen Verfahren vorgesehen werde, die Regelungen neuen Erkenntnissen anzupassen.

Völlig inakzeptabel sei auch die im Gesetz weiterhin vorgesehene verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung der Landwirte, die genetisch veränderte Pflanzen anbauen. Damit sind Landwirte unabhängig von der Einhaltung aller Anforderungen der guten fachlichen Praxis für eventuelle Einträge durch genetisch veränderte Pflanzen auf benachbarte Ackerschläge schadensersatzpflichtig. Der DBV könne daher keinem Landwirt zum Anbau genetisch veränderter Pflanzen raten. Vor diesem Hintergrund haben Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Bayern gentechnikfreie Anbauzonen auf freiwilliger Basis eingerichtet, Landwirte in weiteren Bundesländern diskutieren ebenfalls darüber. Diese Initiativen werden vom DBV unterstützt. Aufgrund der unzureichenden Koexistenz- und Haftungsregelungen des Entwurfs des Gentechnikgesetzes rate der DBV Landwirten, an einem Versuchsanbau von Saat- und Pflanzgutfirmen nur teilzunehmen, wenn eine vom DBV erarbeitete Erklärung zur Haftungsfreistellung zugunsten der Landwirte unterschrieben werde.

Bestätigt sieht sich der DBV in seiner Haltung zur Haftungsfrage durch die Versicherungswirtschaft, die erklärt habe, die durch eine verschuldensunabhängige Haftung entstehenden Risiken nicht zu versichern. Nach Vorstellungen des DBV können Haftungslücken bei Einhaltung der guten fachlichen Praxis durch eine Fondslösung geschlossen werden. Ein derartiger Fonds sollte von den Herstellern und den Inverkehrbringern von genetisch veränderten Pflanzen gemeinsam mit einer staatlichen Beteiligung finanziert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: 0228/81980, Telefax: 0228/8198205

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