Pressemitteilung | Greenpeace e.V.

Gentechnikgesetz jetzt verschärfen / Greenpeace bewertet neuen Entwurf des Gesetzes als unzureichend

(Hamburg/Berlin) - Greenpeace übt scharfe Kritik an der heute (20.07.2007)bekannt gewordenen neuen Fassung des Gentechnikgesetzes. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass das Gesetz nicht ausreicht und verschärft werden muss. Vor allem ist die Abwehr von Gefahren für Mensch und Umwelt durch Gentechnik in der Landwirtschaft sowie der Schutz von ökologisch wichtigen Flächen und gentechnikfreien Zonen nicht klar geregelt. Auch die Ahndung von Verstößen gegen das Gesetz ist unzureichend.

„Mit der Neufassung des Gentechnikgesetzes bleibt der Schutz der Umwelt auf der Strecke. Schon jetzt haben wir Chaos auf den Feldern. In vielen Fällen ist nicht bekannt, wo genau Gen-Mais angebaut wird und wo nicht“ sagt Christoph Then, Gentechnikexperte bei Greenpeace, „Die Landes- und Bundesbehörden schieben sich gegenseitig die Verantwortung bei der Gefahrenabwehr, wie zum Beispiel beim Schutz der Honigbienen, zu. Es besteht die Gefahr, dass der Anbau von Gen-Saaten zum rechtsfreien Raum wird.“

Die Abstandsregelungen zwischen Maisfeldern mit gentechnisch veränderten und denen mit konventionellen Pflanzen sind ungenügend, um die Kontamination mit gentechnisch veränderten Pollen zu verhindern. Unter bestimmten Voraussetzungen darf sogar auf jeglichen Abstand verzichtet werden, wenn der Gen-Mais Bauer dies mit seinem Nachbarn abspricht. Damit wird eine Umgehung der so genannten Koexistenz-Regelung per Gesetz erlaubt.
Unter Koexistenz versteht man das gleichberechtigte Nebeneinander verschiedener Anbaumethoden.

Klare Abstandsregelungen zu Naturschutzflächen und anderen landwirtschaftlichen Flächen, auch zu gentechnikfreien Zonen, fehlen gänzlich. Darin sieht Greenpeace ein Problem, weil sich die Gentechnik, über den Pollen der Pflanzen, in diese Gebiete ausbreiten kann.
Insbesondere in Naturschutzgebieten ist das ein Problem, da dort der Pollen des Gen-Mais, der ein Insektengift enthält, beispielsweise die Raupen geschützter Schmetterlingsarten gefährdet.

Die Frage der Haftung ist generell nach wie vor unzureichend geregelt. So kann ein Landwirt seine Ernte schon bei geringen Verunreinigungen nicht mehr gentechnikfrei verkaufen. Einen eindeutig geregelten gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz hat er jedoch nicht. Das bedeutet in der Praxis langwierige Gerichtsverfahren.

Zeitgleich mit der Veröffentlichung des neuen Entwurfes des Gentechnikgesetzes startet Greenpeace heute eine Mitmachaktion im Internet.
Die Teilnehmer sollen Seehofer ein Stück einer Mais-Pflanze, mit der Bitte schicken, diese auf gentechnische Veränderungen analysieren zu lassen. Die Umweltschutzorganisation möchte damit auf die chaotischen Verhältnisse im Gen-Mais-Anbau aufmerksam machen. Niemand kann mehr genau sagen, wo Gen-Mais wächst und wo nicht. Die Mitmachaktion findet sich im Internet
unter: www.einkaufsnetz.org/gen-mais-test .

Quelle und Kontaktadresse:
Greenpeace e.V. Pressestelle Große Elbstr. 39, 22767 Hamburg Telefon: (040) 306180, Telefax: (040) 30618100

NEWS TEILEN: