Gentechnikgesetz im Bundeskabinett: Bioland fordert Nachbesserungen beim Gentechnikgesetz / Genmais muss 800 Meter Abstand halten
(Mainz) - Das Bundeskabinett befasst sich heute mit dem Entwurf eines neuen Gentechnikgesetzes. Dieser Gesetzentwurf liest sich noch immer wie ein Freibrief für gentechnische Verunreinigungen, so Thomas Dosch, Präsident von Bioland. Eine schleichende Verunreinigung der gesamten Nahrungskette mit gentechnisch veränderten Organismen darf nicht legitimiert werden. Bioland fordert daher zum Schutz der Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern erhebliche Nachbesserungen. Eine zentrale Forderung ist dabei, dass die Anbauer von Genmais mindestens 800 Meter Abstand zu Nachbarkulturen einhalten.
Zudem fordert Bioland die vollständige Streichung eines neuen Passus im Gesetzesentwurf, wonach über privatrechtliche Verträge zwischen dem GVO-Anbauer und seinem Nachbarn die gesetzlichen Sorgfaltspflichten für den GVO-Anbauer vollständig außer Kraft gesetzt werden können. Da Schadensfälle somit nicht transparent werden und das Risiko eines GVO-Eintrags nicht deutlich wird, stellt dies eine Gefahr für alle anderen Nachbarn dar. Der im Gentechnikgesetz verankerte Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft würde über Privatvereinbarungen einfach ausgehebelt werden können, so Dosch.
Auch bei der Haftungsregelung müssen Nachbesserungen vorgenommen werden. Ohne einen Haftungsanspruch bei gentechnisch verunreinigten Ernten unterhalb einer Schwelle von 0,9 Prozent kann die Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher nicht gesichert werden.
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