Genossenschaftsverbände fordern ausgewogenes Kartellrecht
(Berlin) - Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV) nimmt zusammen mit dem Deutschen Raiffeisenverband e. V. (DRV) und dem Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e. V. (ZGV) in der Sachverständigenanhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zur 7. Kartellnovelle Stellung.
Die Verbände begrüßen grundsätzlich die Anpassung des deutschen Kartellrechts an europäisches Wettbewerbsrecht. Grundsätzlich bewerten sie die künftige Selbsteinschätzung der Unternehmen, die aufgrund des neuen Systems der Legalausnahme eingeführt wird, positiv. Allerdings fordern sie die Möglichkeit einer rechtsmittelfähigen Entscheidung des Bundeskartellamtes, ein sog. Negativattest.
Sie fordern zudem, dass strukturelle Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen auf den europäischen Märkten bei der Prüfung der Marktbeherrschung mehr als bislang Berücksichtigung finden, wenn erzeugergetragene Unternehmen fusionieren wollen. Bei der Prüfung der Marktbeherrschungsvermutung soll der Erfassungsmarkt außer Ansatz bleiben. Ebenso soll die Marktbeherrschungsvermutung bei einem Marktanteil von mindestens einem Drittel keine Berücksichtigung finden.
Zur Verbesserung der Marktstellung im Hinblick auf die wachsende Konzentration der Nachfrageseite (Lebensmittel-Einzelhandel) müssen nach wie vor Zusammenschlüsse der erzeugergetragenen Unternehmen in ausreichendem Maße ermöglicht werden, um Wettbewerbsnachteile auf den Absatzmärkten auszugleichen. Wenn die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen nur vermutet wird und sich für diese Vermutung konkrete Anzeichen ergeben, müssen erzeugergetragenen Vereinigungen uneingeschränkt Fusionen möglich sein.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV)
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