Genereller Systemwechsel bei der Verkehrswegefinanzierung notwendig / Wolfgang Steiger: Reform der Bund-Länder-Auftragsverwaltung angehen - Grundgesetz-Änderung erforderlich
(Berlin) - Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert, nicht nur Teilgebiete, sondern die Verkehrswegefinanzierung in Gänze zu reformieren. "Wir brauchen einen grundlegenden Umbau unserer Verkehrswegefinanzierung. In der Vergangenheit sind die hart erkämpften Finanzmittel in den ineffizienten Finanzierungsstrukturen von Bund und Ländern viel zu oft versickert. Notwendig ist eine Reform der Bund-Länder-Auftragsverwaltung. Dies beinhaltet natürlich entsprechende verfassungsrechtliche Anpassungen", erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V., Wolfgang Steiger.
Wolfgang Steiger: "Die von der Bundesregierung jetzt vorgeschlagene Überführung des Autobahnnetzes in eine Art Fernstraßengesellschaft bedeutet den Impuls gebenden Befreiungsschlag. Wir unterstützen die Überlegungen der Bundesregierung, kommen sie doch dem vom Wirtschaftsrat favorisierten Modell einer Bundesverkehrsnetz AG sehr nah. Zugleich freuen wir uns, dass die Politik die Idee des Wirtschaftsrates übernommen hat. Jedoch sollte die Bundesregierung nicht nur ein Teilstück, sondern das große Ganze im Blick behalten. Schließlich haben wir Reformbedarf nicht nur bei unseren Straßen, sondern auch bei den Schienen- und Wasserwegen. Eine Große Koalition muss für große Aufgaben stehen."
In der vom Wirtschaftsrat vorgeschlagenen Bundesverkehrsnetz AG sollen nicht nur die Straßen, sondern alle Verkehrswege - von den Bundesautobahnen und -straßen, über das Schienennetz bis hin zu den Bundeswasserstraßen - zusammengefasst werden. So könnten Erhalt, Betrieb und Ausbau der zu einem solchen Sondervermögen gehörenden Verkehrswege aus einer Hand erbracht werden.
Finanziert wird die Gesellschaft aus Nutzerentgelten und Steuermitteln. Zugleich erlaubt der Zuschnitt der Gesellschaft, verstärkt privates Kapital von Sparern und Investoren wie Pensions- oder Lebensversicherungen in die Verkehrswegefinanzierung einzubinden.
Die Geschäftsbereiche der Bundesverkehrsnetz AG agieren getrennt und unabhängig voneinander. Die Leistungserbringung der jeweiligen Sparten (Erhalt, Betrieb, Gebührenerhebung, Ausbau) erfolgt soweit als möglich durch Hinzuziehung Dritter, etwa in Form von Konzessionsvergaben. Die AG selbst ist insofern als Steuerungseinheit konzipiert. Als bundeseigene Gesellschaft verfügt sie über die entsprechenden Durchgriffsrechte, um eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung im Sinne der Daseinsvorsorge zu garantieren.
Wolfgang Steiger: "Die Bundesverkehrsnetz AG schafft eine sichere, auskömmliche und planbare Finanzausstattung für die Verkehrsinfrastruktur und mehr Effizienz, Kontrollier- und Nachvollziehbarkeit für die eingesetzten Mittel - und damit deutlich größere Handlungsspielräume für Zukunftsinvestitionen."
Quelle und Kontaktadresse:
Wirtschaftsrat der CDU e.V.
Klaus-Hubert Fugger, Pressesprecher
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