Gemeinsames Terror-Abwehr-Zentrum (GTAZ Land) in NRW / Polizei und Verfassungsschutz endlich koordinieren
(Düsseldorf) - Die nordrhein-westfälische Polizei und der Verfassungsschutz arbeiten im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus immer noch unkoordiniert nebeneinander her. Die ohnehin unangemessen geringen Kontakte beschränken sich auf Konferenzen der Leitungsebenen von Polizeilichem Staatsschutz und LKA sowie dem Landesamt für Verfassungsschutz, ein koordinierter und permanenter Abgleich von Informationen findet nicht statt. Wir benötigen dringend ein Gemeinsames Terror-Abwehr-Zentrum (GTAZ) auch auf Landesebene, um den Kampf gegen den Terrorismus erfolgreich zu führen, erklärte der Landesvorsitzende des BDK Wilfried Albishausen heute (28. August 2006) in Düsseldorf. Terroristen und ihr Umfeld sind nichts anderes als Straftäter, die unser freiheitliches System durch Terroranschläge mit verheerenden Folgen bedrohen. Während die Kriminalpolizei unseres Landes Straftäter der organisierten Kriminalität auch mit den Mitteln der verdeckten Ermittlung also durch Einsatz von VP-Personen und Verdeckten Ermittlern - bekämpfen, überlassen wir dies im Bereich der politisch motivierten Gewalttäter ausschließlich dem Landesamt für Verfassungsschutz.
LKA und Polizeilicher Staatsschutz in den Kreispolizeibehörden sind daher im Besonderen darauf angewiesen, dass die verdeckt gewonnenen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes auch dort ankommen, wo sie zu einer sachgerechten Gefahrenabwehr und Strafverfolgung benötigt werden. Der Verfassungsschutz kann und darf nicht strafverfolgend tätig werden. Hierzu bedarf es eines Gemeinsamen Terror-Abwehr-Zentrums beim Landeskriminalamt mit 8 10 Experten aus Polizei und Verfassungsschutz, die jeweils ihre Informationen und Erkenntnisse zusammen führen, bewerten und in die richtige Behörde zur Bearbeitung geben. Die Schaffung einer neuen Behörde ist dabei nicht erforderlich, vorhandene Strukturen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reichen aus, ein wirkungsvolles Instrument der Terrorbekämpfung zu schaffen.
Mit einem solchen Gremium auf der Arbeitsebene bleibt nicht nur das verfassungsmäßige Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst gewahrt. Es ist auch sichergestellt, dass wichtige Informationen zur Verhinderung eines Anschlages nicht im Gestrüpp zahlreicher Informationswege zwischen den mit unterschiedlichen Zuständigkeiten beteiligten Behörden hängen bleiben, erklärte Albishausen abschließend in Duisburg.
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Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Landesverband Nordrhein-Westfalen (BDK)
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