Pressemitteilung | DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung

Gemeinsamer Bundesausschuss stärkt sozialrechtliche Befugnisse von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

(Berlin) - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.3. 2017 beschlossen, dass zukünftig auch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ihre Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus einweisen, medizinische Rehabilitation verordnen und notwendigen Krankentransport verordnen können. Außerdem können sie demnächst soziotherapeutische Maßnahmen zur Unterstützung einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung verordnen. "Wir begrüßen diesen Beschluss. Er ermöglicht, dass Psychotherapeuten besonders ihre schwer psychisch erkrankten Patienten umfassender versorgen können", erklärte dazu Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).

Patienten erhalten dann die Verordnung einer notwendigen psychiatrischen-psychosomatischen-psychotherapeutischen Krankenhausbehandlung direkt von ihrem behandelnden Psychotherapeuten, ohne einen zusätzlichen Arztbesuch auf sich nehmen zu müssen. Je nach Krankheitszustand können Rettungsfahrten, Krankentransporte, Krankenfahrten und in besonderen Konstellationen auch Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung verordnet werden. Darüber hinaus können Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten schwer psychisch Erkrankte beim Aufsuchen ihrer Behandler durch die Verordnung soziotherapeutischer Maßnahmen unterstützen und verordnen im Bedarfsfall eine medizinisch rehabilitative Behandlung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit diesem Beschluss den Auftrag des Gesetzgebers aus dem Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) umgesetzt und die entsprechenden Richtlinien angepasst. Einige der bisher bestehenden Befugniseinschränkungen für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wurden damit aufgehoben. Dieser Beschluss stärkt die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland und verbessert die Voraussetzungen für ein vernetztes, sektorenübergreifendes Handeln.

"Wir bedauern allerdings, dass der G-BA nur die Indikationen der Psychotherapie-Richtlinie berücksichtigt und sich nicht auf die von der Approbation umfassten Kompetenzen der Psychotherapeuten bezieht. Im nächsten Schritt erwarten wir von der Gemeinsamen Selbstverwaltung, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu ermöglichen, die Verordnungen über die ganze Breite des Fachgebiets vorzunehmen und Überweisungen zu anderen Heilberufen auszustellen. Die Politik sollte die Möglichkeit schaffen, dass Psychotherapeuten die notwendigen Heil- und Hilfsmittel verordnen. Dies wären weitere wichtige Fortschritte zur Förderung der berufsgruppenübergreifenden Kooperation", verdeutlichte Barbara Lubisch.

Der Beschluss ist noch vom Bundesgesundheitsministerium zu prüfen; auch sind entsprechende Vergütungsregelungen zu treffen. Es wird erwartet, dass der Beschluss ca. zur Jahresmitte in Kraft treten kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V. (DPtV) Ursula-Anne Ochel, Pressesprecherin Am Karlsbad 15, 10785 Berlin Telefon: (030) 235009-0, Fax: (030) 235009-44

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