Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

"Gemeinsame Stellungnahme" zu Hilfsmitteln im Pflegeheim

(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Erarbeitung einer bundesweit einheitlichen Regelung der Kostenzuständigkeit für Hilfsmittel in Pflegeheimen durch Bund, Länder und Kassen begrüßt. "Die Regelung der Kostenzuständigkeit darf jedoch nicht dazu führen, den Leistungsanspruch der Versicherten im Krankheitsfall einzuschränken bzw. die Qualität der medizinischen und medizintechnischen Versorgung der Patienten in Pflegeheimen zu gefährden", fordert BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt in einem Schreiben an alle Landes-Gesundheitsministerien.

Zur Wahrung der Interessen der Patienten haben der Verband der Krankenversicherten Deutschlands (VKVD), die Arbeitsgemeinschaft privater Pflegeheime (aph), der bundesverband homecare (bvhc), der Diätverband, der Verband für Ernährung und Diätetik sowie der BVMed eine "Gemeinsame Stellungnahme zur Hilfsmittelversorgung im Pflegeheim" erarbeitet, die Bund, Ländern und Krankenkassen nunmehr vorliegt.

Die Verbände weisen in der Stellungnahme darauf hin, "dass medizinisch notwendige Hilfsmittel zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und daher von den Krankenkassen zu finanzieren sind". Hintergrund dieser Forderung ist die Praxis von immer mehr Krankenkassen, die seit einigen Monaten das sogenannte Rollstuhlurteil des Bundessozialgerichtes (BSG) zum Anlass nehmen, die Kostenübernahme für medizinisch notwendige Hilfsmittel bei Bewohnern vollstationärer Pflegeeinrichtungen pauschal abzulehnen.

Dieses Vorgehen der Krankenkassen stößt beim BVMed auf heftige Kritik. Zu den möglichen Konsequenzen heisst es in der Stellungnahme: "Eine pauschale und undifferenzierte Kostenverschiebung der Hilfsmittelversorgung zu Lasten der Pflegeheime kann weitreichende Folgen für die Patienten haben. Eine medizinisch notwendige Versorgung der Patienten nach den allgemein anerkannten Standards der medizinischen Erkenntnisse bzw. des medizinisch-technischen Fortschrittes ist dann nicht mehr sichergestellt. Es besteht die Gefahr der medizinischen Unter- und Fehlversorgung, verbunden mit zusätzlichen Kosten für die evtl. stationäre Krankenbehandlung. Dies widerspricht den gesundheitspolitischen Zielsetzungen der Wirtschaftlichkeit und dem Prinzip 'ambulant vor stationär'".

Die Gemeinsame Stellungnahme ist im Internet unter der Adresse www.bvmed.de/text/ stellungnahme-pflegeheime.pdf eingestellt. Zu dem Anspruch der Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen auf Hilfsmittel hatte der BVMed vor kurzem eine Informationskarte aufgelegt, die kostenfrei bezogen oder ebenfalls im Internet unter www.bvmed.de/text/ pflegeheime.htm abgerufen werden kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Reinhardtstr. 29 b 65189 Wiesbaden Telefon: 030/2462550 Telefax: 030/24625599

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