Pressemitteilung | Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv)

Gemeinsame Meisterprüfungsverordnung in der Hauswirtschaft

(Berlin) - „Mit der Neuordnung haben wir die Kompetenz der Meisterin der Hauswirtschaft als Fach- und Führungskraft in der Hauswirtschaft gestärkt.“, so Erika Lenz, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes, anlässlich der Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt.

Die Meisterprüfungsverordnung für den Beruf Hauswirtschafter/in wird zum 01. November 2005 in Kraft treten. Mit der Neuordnung werden die ehemals getrennten Fortbildungsgänge für die Meisterin der ländlichen Hauswirtschaft und der städtischen Hauswirtschaft zu einer gemeinsamen Fortbildungsverordnung zusammengeführt und die Prüfungsanforderungen an die Anforderungen am Arbeitsmarkt angepasst.

Die Prüfungsanforderungen für den Beruf Meister/in der Hauswirtschaft gliedert sich in drei Teile. Die hauswirtschaftlichen Versorgungs- und Betreuungsleistungen beziehen sich auf Speisenzubereitung, Verpflegung und Service, auf das Gestalten, Reinigen und Pflegen von Wohn- und Betriebsräumen sowie des Umfeldes, das Reinigen und Pflegen von Textilien sowie das Strukturieren und Gestalten des Alltags von Personen und Personengruppen. Als Prüfungsform wurde neben der schriftlichen Prüfung das Arbeitsprojekt gewählt. Ausgehend von einer konkreten betrieblichen Situation kann der Prüfling damit unter Beweis stellen, dass er die komplexen betrieblichen Zusammenhänge in der Hauswirtschaft beurteilen und Lösungsvorschläge zur Versorgung und Betreuung erstellen kann.

Die Prüfungsanforderungen im Teil „Betriebs- und Unternehmensführung“ beziehen sich auf die wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Zusammenhänge im Betrieb. Management und Marketing sind hier ebenso gefordert wie Rechnungswesen und Rechtskenntnisse. Hier wurde als Prüfungsform neben der schriftlichen Prüfung die Situationsaufgabe gewählt. Durch die Analyse und Beurteilung der Haushalts- und Unternehmenssituation eines fremden Betriebes kann der Prüfling zeigen, dass er den nötigen ökonomischen Sachverstand besitzt, um einen hauswirtschaftlichen Betrieb zu leiten.

Der dritte Prüfungsteil bezieht sich auf die „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“. In diesem Prüfungsteil haben sich keine Änderungen ergeben. Er besteht, wie bereits zuvor, aus einer schriftlichen Prüfung und einem praktischen Teil, in der der Prüfling eine Ausbildungseinheit durchführen muss.

Neu definiert wurden auch die Zulassungsvoraussetzungen. Für Hauswirtschafter/innen ist in Zukunft eine zweijährige Berufspraxis für die Zulassung zur Meisterprüfung ausreichend. Personen ohne Berufsabschluss müssen eine fünfjährige Berufspraxis nachweisen, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Meisters / einer Meisterin der Hauswirtschaft haben muss.

Die Neuordnung für den Beruf Meister/in der Hauswirtschaft ist die konsequente Fortführung der Erstellung einer gemeinsamen Ausbildungsordnung in der Hauswirtschaft im Jahr 1999.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv) Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin Telefon: 030/31802029, Telefax: 030/31017831

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