Pressemitteilung | Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

GEMA kritisiert fortschreitendes Missverhältnis zwischen Anstieg von Musiknutzungen und stagnierender Entlohnung der Urheber/ Jahresbilanz 2005: 852 Mio. Euro Gesamtertrag für Rechteinhaber aus aller Welt / Kritik an Novelle zum Urheberrechtsgesetz (Korb 2)

(München) – Die GEMA war im zurückliegenden Jahr in der Lage, auch gegen negative Trends im Musikmarkt und Musikgeschäft gute wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen. Die Ertragssteigerung steht allerdings im krassen Missverhältnis zum nach wie vor rasanten Anstieg der Musiknutzungen in allen Bereichen. Prof. Dr. Jürgen Becker, Sprecher des Vorstands der GEMA: „Die positive Jahresbilanz 2005 der GEMA stellt nur eine Seite der Situation der Musikurheber in Deutschland dar. Denn die Schere zwischen omnipräsentem Musikkonsum und geringer Einkommensentwicklung ist auch im vergangenen Jahr immer weiter auseinander gegangen.“

Ertragsentwicklung 2005
Die Gesamterträge der GEMA für das Jahr 2005 liegen bei 852,2 Mio. EUR und damit 46,0 Mio. EUR oder 5,7 Prozent über dem Vorjahr. Gleichzeitig hat die GEMA effizient und Kosten bewusst gearbeitet, so dass der Kostensatz auf 14,12 Prozent gesenkt werden konnte (gegenüber 14,39 Prozent in 2004). Aufgrund dieser positiven Entwicklungen der Erträge und der Aufwendungen erhöht sich die Verteilungssumme um 6,05 Prozent auf insgesamt 731,9 Mio. EUR. Damit werden erstmals in der Geschichte der GEMA über 700 Mio. EUR an die Rechteinhaber in Deutschland und in aller Welt ausgeschüttet. Das Gesamtergebnis des Geschäftsjahres 2005 der GEMA enthält auch Erträge aus Inkassomandaten von anderen Verwertungsgesellschaften von 170 Mio. EUR.

Zwar konnten Steigerungen in allen Hauptinkassobereichen der GEMA erzielt werden, das Gesamtergebnis des Jahres 2005 ist indessen durch periodenfremde und einmalige Erträge in der Größenordnung von 30 Mio. EUR positiv beeinflusst. Ein Grund ist die Auflösung von Rückstellungen im Geschäftsjahr 2005 durch das für die Musikautoren erfolgreich beendete Schiedsstellenverfahren mit dem deutschen Landesverband der Phonographischen Wirtschaft (IFPI). Hinter den besonders hohen Zuwächsen von 15,85Prozent oder 32,5 Mio. EUR im Bereich Vervielfältigungsrechte verbergen sich Vergütungen, die den Komponisten und Textautoren über Jahre vorenthalten wurden und sodann erst verspätet ausgeschüttet werden konnten.

Tonträgermarkt
Bereinigt man die Zahlen für den Tonträgermarkt Inland um einmalige Effekte, so wird deutlich, dass sich die Stagnation der Einnahmen für die Urheber auch im vergangenen Geschäftsjahr fortgesetzt hat. Die Erträge haben sich um 0,6 Mio EUR (= 0,5 Prozent) verringert und belaufen sich auf 104,8 Mio. EUR.

Internet
Auch am prosperierenden Geschäft der Musikdistribution im Internet nehmen die Musikautoren bislang nicht teil. Die Ertragszahlen der GEMA sprechen hier eine deutliche Sprache. Im Bereich Online-on-Demand und Websites hat die GEMA 2005 einen Ertrag von 1,4 Mio. EUR erzielt. Ebenso vergleichsweise gering ist das Ergebnis bei den Ruftonmelodien mit 4,1 Mio. EUR in 2005.

Erfreuliche Schiedsstellenentscheidung
Daher freut sich die GEMA über die aktuellen Entscheidungen der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 20. und 27. Februar 2006, wonach die Gesamtvertragsfähigkeit der Phonographischen Wirtschaft sowohl für Musiknutzungen Online, als auch für Ruftonmelodien verneint wird. GEMA-Vorstandssprecher Jürgen Becker: „Seitdem die GEMA für diese Nutzungsformen Tarife im Jahre 2002 veröffentliche, wurden von Seiten der Lizenznehmer zahlreiche Schiedsstellenverfahren gegen die GEMA eröffnet mit dem Ziel, in diesen neuen Märkten den Kostenfaktor Urheberrecht zugunsten von Konzerngewinnen so niedrig wie möglich zu halten, Geschäfte also zu Lasten der Urheber zu machen. Die Schiedsstelle hat mit ihren Entscheidungen nunmehr der Verzögerungstaktik gegen zeitnahe Vergütungen für die Musikautoren im Online-Markt Einhalt geboten.“

Novelle zum Urheberrechtsgesetz - Korb 2
Die Situation für die Musikautoren spitzt sich auch deshalb zu, weil die von der Bundesregierung geplante Gesetzesnovellierung des Urheberrechtsgesetzes („Korb 2“) zu einer radikalen Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Musikautoren führt, insbesondere im Bereich der Vergütungsansprüche für private Vervielfältigung. „Die in der GEMA zusammengeschlossen Musikautoren und -verleger können sich bei der Diskussion um „Korb 2“ des Eindrucks nicht erwehren, dass die Bundesregierung den Lobbyisten der Herstellerindustrie mehr Gehör schenkt als den musikalisch kreativen Menschen, die mit ihrer Arbeit ja erst alle weiteren Stufen der Wertschöpfungskette im Musikgeschäft ermöglichen. Auch hier muss die GEMA beklagen, dass die Wirtschaftmacht von Herstellerfirmen offenkundig mehr Gewicht hat als der Auftrag des Staates, das geistige Eigentum zu schützen“, betonte GEMA-Vorstandssprecher Jürgen Becker.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) Pressestelle Rosenheimer Str. 11, 81667 München Telefon: (089) 48003-00, Telefax: (089) 48003-969

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