Pressemitteilung | Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

GEMA Jahreshauptversammlung 2006 in Berlin / Appell an Bundeskanzlerin Merkel: „Urheberschutz nicht nur in China einklagen“ / Resolution der Mitglieder gegen geplante Urheberrechtsnovelle / Kritik an fortschreitendem Missverhältnis zwischen Anstieg von Musiknutzungen und Entlohnung der Urheber

(München) - Die diesjährige Mitgliederversammlung der GEMA am 27./28. Juni 2006 in Berlin steht ganz im Zeichen des Kampfes der Komponisten, Textdichter und Musikverleger gegen urheberfeindliche Regelungen der von der Bundesregierung geplanten Urheberrechtsnovelle. Mit dem Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (Korb 2) gefährdet die Bundesregierung den Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung der privaten Vervielfältigung. Die vorgesehenen Regelungen würden zu massiven Einkommenseinbußen der kreativen Musikautoren führen. Allein bei den Vergütungen in Bereich Kopiergeräte (DVD-/CD-Brenner, Bildaufzeichnungsgeräte) wird ein Rückgang von 54,3 Mio. EUR bzw. 58 Prozent erwartet.

Prof. Dr. Jürgen Becker, Sprecher des GEMA-Vorstands, appelliert in seiner Rede vor der Mitgliederversammlung an Bundeskanzlerin Merkel: „Lassen Sie Ihrem beherzten Eintreten für den Schutz des geistigen Eigentums in China Taten in Deutschland folgen! Wer in China die Bedeutung des geistigen Eigentums anmahnt, muss im eigenen Land mit gutem Beispiel vorangehen. Beseitigen Sie deshalb das den Urhebern drohende Unrecht.“ Die Mitglieder der GEMA fordern in einer gemeinsamen Resolution während der Jahreshauptversammlung die Bundeskanzlerin, Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, „durch gesetzliche Regelungen auch künftig die schöpferischen Menschen als Garanten der kulturellen Vielfalt in Deutschland zu schützen und nicht ihre Existenzgrundlage zu gefährden. Die Interessen der Industrie an der Erzielung wirtschaftlicher Gewinne dürfen nicht höher bewertet werden als der berechtigte Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung.“

Die GEMA konnte auch gegen negative Trends im Musikgeschäft im Geschäftsjahr 2005 gute wirtschaftliche Ergebnisse erzielen. Der in der Jahresbilanz ausgewiesene Gesamtertrag der GEMA von 852 Mio. EUR für Rechteinhaber aus aller Welt stellt indessen nur eine Seite der Situation der Musikurheber in Deutschland dar. Die Schere zwischen omnipräsentem Musikkonsum und geringer Einkommensentwicklung für Autoren ist auch im vergangenen Jahr immer weiter auseinander gegangen. Vorstandssprecher Becker kritisiert, dass insbesondere das prosperierende Geschäft der Musikdistribution im Internet an den Autoren vorbei gemacht wird. Die Ertragszahlen der GEMA sprechen hier eine deutliche Sprache: Im Bereich Online-on-Demand und Websites hat die GEMA 2005 einen Ertrag von 1,4 Mio. EUR erzielt. Ebenso vergleichsweise gering ist das Ergebnis bei den Ruftonmelodien mit 4,1 Mio. EUR in 2005. Jürgen Becker: „Das Verhalten der Lizenznehmer im Online-Bereich macht deutlich, dass es diesen an der Bereitschaft fehlt, den Anspruch der Rechteinhaber auf angemessene Vergütung überhaupt anzuerkennen.“

Zur Mitgliederversammlung der GEMA in Berlin werden unter der Leitung des Komponisten und Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Christian Bruhn mehrere hundert Vertreter der Berufsgruppen Komponisten, Textdichter und Musikverleger erwartet. Die Ehrenmitgliedschaft der GEMA wird an den Erfolgsautor Kurt Hertha (Ich möcht gern an Biersee, Tanze mit mir in den Morgen, Ganz in Weiß) verliehen.

Ehrungen für 50-jährige Mitgliedschaft erhalten u.a. die Komponisten Prof. Frank Michael Beyer, Klaus-Peter Bruchmann, Prof. Dr. Siegfried Matthus und der Verleger Andreas Budde (Edition Primus, Rolf Budde KG).

Quelle und Kontaktadresse:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) Pressestelle Rosenheimer Str. 11, 81667 München Telefon: (089) 48003-00, Telefax: (089) 48003-969

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