Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Geld zurück: Pendler fahren nicht für den Fiskus

(Stuttgart) - Berufspendler können im kommenden Jahr erstmals die seit Januar 2001 in Kraft gesetzte neue "verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale" steuerlich geltend machen. Der ACE Auto Club Europa wies am 13 Dezember in Stuttgart darauf hin, dass für die ersten zehn Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,36 Euro und für jeden weiteren Entfernungskilometer 0,40 Euro in der Steuererklärung abgesetzt werden können. Die einfache Distanz zwischen Wohnung und Firma muss nicht die kürzeste sondern darf die im Alltag praktischste und damit gegebenenfalls entfernungsmäßig längere Strecke sein. Bei der Berechnung der Entfernung entscheidend ist demnach die Nutzung der schnellsten und verkehrsgünstigsten Verbindung, betont der ACE.

Der Club weist außerdem darauf hin, dass die Entfernungspauschale auf 5.112 Euro im Jahr begrenzt ist. Falls der Berufspendler sein eigenes oder ein ihm überlassenes Fahrzeug für die Fahrt zur Arbeit einsetzt, kann er auch höhere Kosten reklamieren. Dafür müssen Einzelnachweise vorgelegt werden, eine Pflicht, Fahrtenbücher zu führen, gibt es jedoch nicht. Die Entfernungspauschale kann laut ACE nur einmal pro Arbeitstag abgesetzt werden, auch wenn ein Arbeitnehmer mehrmals am Tage zwischen Wohnung und Arbeit pendelt. Vorteile gibt es für Fahrgemeinschaften: Jedes Mitglied einer Fahrgemeinschaft kann die Pauschale - wiederum beschränkt auf 5.112 Euro - geltend machen. Die Finanzverwaltung akzeptiert bei einer 5-Tage-Woche 220 bis 230 Arbeitstage im Jahr. Wer sechs Tage pro Woche arbeitet, kann mit einer Anerkennung von 240 bis 250 Tage rechnen.

Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg von oder zur Arbeit, können die Unfallkosten gesondert von der Steuer abgesetzt werden, sie sind also nicht von der gewährten Entfernungspauschale bereits abgedeckt.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 233 70374 Stuttgart Telefon: 0711/53030 Telefax: 0711/5303168

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