Pressemitteilung | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Hauptgeschäftsstelle

Gehörschutz wirkt nur bei richtiger Benutzung

(Berlin) - Gehörschutz wirkt in der Praxis oft nicht so gut, wie es die Herstellerangaben vermuten lassen. Der Grund: Gehörschutz wird meist nicht richtig auf- und eingesetzt. So lautet das Ergebnis einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Berufsgenossenschaft (BG) Metall Nord Süd. Der Bericht steht unter www.dguv.de/bgia/de/pub/rep/reports2009/bgia0409/index.jsp zur Verfügung. Messungen an Kapselgehörschützern und Gehörschutzstöpseln zeigen, dass Betriebe regelmäßig Übungen zum korrekten Benutzen des Gehörschutzes anbieten sollten, um ihre Mitarbeiter optimal zu schützen. Mehr Schutz von vornherein bieten einfach zu verwendende Produkte, wie fertig geformte Gehörschutzstöpsel und Otoplastiken mit regelmäßiger Funktionskontrolle durch den Hersteller.

Im März 2007 trat in Deutschland die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung in Kraft. Sie legt nicht nur fest, dass die maximale Tagesbelastung durch Lärm 85 Dezibel (A) nicht überschreiten darf, sondern sie fordert erstmals auch, dass die dämmende Wirkung des Gehörschutzes hierbei berücksichtigt sein muss, und zwar für jede Person und jede Situation. "Wir wissen aus einer früheren Untersuchung und aus internationalen Studien, dass Gehörschutz in der Praxis oft nur für eine sehr geringe Schalldämmung sorgt", sagt Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte im BGIA. "Die Dämmwirkung, die der Hersteller angibt, bezieht sich nämlich auf Messungen unter optimalen Laborbedingungen." In der Praxis hingegen würde der Gehörschutz oft nicht richtig verwendet. Deshalb gibt es bereits seit längerem Korrekturwerte, um die die Herstellerangaben sich verringern.

Das BGIA hat nun festgestellt, dass die so genannten Praxisabschläge auch heute noch weitestgehend zutreffen. Das Hauptproblem ist nach wie vor die fehlerhafte Verwendung. Führt sie zu dauerhafter Belastung des Gehörs über dem zulässigen Wert von 85 Dezibel (A), droht Lärmschwerhörigkeit. Zwischen den vielen modernen Gehörschutzprodukten muss deshalb genauer unterschieden werden: So ergeben sich für einfach zu handhabende Otoplastiken mit regelmäßiger Funktionskontrolle die niedrigsten Korrekturwerte von drei Dezibel, für Stöpsel, die der Träger vor Gebrauch formen muss, mit neun Dezibel die höchsten. Liedtke: "Nur regelmäßiges Üben kann hier auf Dauer die Schutzwirkung verbessern. Und: Wo mindestens viermal im Jahr Übungen stattfinden, können die Praxisabschläge entfallen. In besonders lauten Lärmbereichen ermöglichen erst diese Übungen ausreichenden Schutz und damit das Arbeiten."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Hauptsitz (DGUV) Pressestelle Mittelstr. 51, 10117 Berlin Telefon: (030) 288763-61, Telefax: (030) 288763-70

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