Gehaltstarifvertrag für Apothekenangestellte / Neuer Tarifabschluss gilt rückwirkend ab 1. Januar
(Hamburg) - Das Jahr 2006 beginnt mit einer guten Nachricht für Apothekenangestellte: Die Tarifkommission von ADEXA konnte mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) einen Anschlussvertrag für den zum Jahresende 2005 gekündigten Gehaltstarifvertrag abschließen. Dieser gilt rückwirkend vom 1. Januar 2006 und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2006.
Die ADEXA-Bundesvorsitzende Monika Oppenkowski zum neuen Tarifvertrag: Nach zügigen und konstruktiven Verhandlungen haben wir einen sehr guten Abschluss erreicht, der auch die Zukunftschancen der Apotheken stärkt.
Das Novum dieses Abschlusses: Es gibt keine einheitliche prozentuale Erhöhung für alle Berufsgruppen und Berufsjahre. Die Einstiegsgehälter wurden überproportional angehoben und damit attraktivere Bedingungen für BerufsanfängerInnen geschaffen. Außerdem wurde die Berufsgruppe der PKA im Gehaltsniveau insgesamt aufgewertet. Unplausible Sprünge bzw. Dellen zwischen Berufsjahresgruppen innerhalb einer Berufsgruppe wurden angeglichen z.B. bei den Approbierten und den PTA. Dadurch liegen die Gehaltssteigerungen zwischen 11,2 und 1,3 Prozent.
Außerdem gibt es ein Happyend bei einer langwierigen Auseinandersetzung mit dem ADA: Die Angleichung der Gehälter für Pharmazieingenieure in Ostdeutschland an die Gehälter im Westen wurde von den Tarifparteien verbindlich festgeschrieben. Vom 1. Januar 2006 an erhöht sich das Niveau auf 97 Prozent Westgehalt; 100 Prozent wird es mit Abschluss des nächsten Gehaltstarifes geben das wäre zum 1. Januar 2007 möglich. Das Gehaltsniveau bei den PI im Westen bleibt konstant.
Bei vollem Lohnausgleich (1,3 Prozent) wurde eine von den Arbeitgebern schon beim letzten Tarifvertrag geforderte Erhöhung der regulären Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden abgeschlossen. Die Tarifparteien einigten sich auf einen entsprechenden Zusatz zum laufenden Bundesrahmentarifvertrag (BRTV).
Die Erhöhung betrifft aber nur Vollzeitarbeitsverhältnisse, in denen keine konkrete Stundenzahl im Vertrag festgelegt wurde, sondern lediglich auf den BRTV verwiesen wird. Teilzeitarbeitsverhältnisse und Vollzeitstellen mit vertraglicher festgeschriebener Stundenzahl können nicht automatisch erhöht werden. Hier wäre eine Änderungskündigung notwendig. Die Umfrage unter ADEXA-Mitgliedern im letzten Jahr hatte ergeben, dass schon die letzte Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 38,5 auf 39,5 Stunden vielfach nicht realisiert wurde.
Quelle und Kontaktadresse:
ADEXA - Die Apothekengewerkschaft
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