Gegen Verkürzung der Anhörungsfrist bei geplanter Schulgesetzänderung / Für eine breite Beteiligung aller ohne Zeitdruck
(Hannover) - Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte - VNL/VDR appelliert an die Landesregierung, auf die Verkürzung der Anhörungsfristen bei Gesetzesänderungen zu verzichten. Hintergrund ist die Ankündigung der Landesregierung, die Anhörungsfrist auch bei der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes mit dem Ziel einer erleichterten Gesamtschulgründung zu verkürzen. "Es besteht keine Notwendigkeit für diese Eile. Gerade bei diesem in der Bevölkerung nicht ganz unumstrittenen Vorhaben, auch kleine Gesamtschulen möglich zu machen, muss eine gründliche Beteiligung ohne Zeitdruck möglich sein. Eine Verkürzung der Anhörfrist, wie gerade bei der Wiedereinführung der Stichwahlen im kommunalen Bereich geschehen, ist nicht nachvollziehbar. Das Vorhaben steht im krassen Widerspruch zu den Ankündigungen der neuen Landesregierung, mehr Offenheit und Transparenz zu praktizieren", so VNL/VDR-Landesvorsitzender Manfred Busch.
Für diese Änderung des Schulgesetzes bedarf es keiner besonderen Eile. Für Gesamtschulgründungen zum 01.08.2013 wird die Zeit sowohl für die Schulträger als auch für die Lehrerschaft viel zu knapp. Zudem wird die Änderung der Zulassungsmodalitäten für Gesamtschulen erhebliche Auswirkungen auf die Schullandschaft haben. Nach Ansicht des Verbandes ist daher die breite Beteiligung der Betroffenen ohne Zeitdruck dringend notwendig.
"Als die jetzigen Regierungsparteien noch in der Opposition standen, haben sie jedes Mal dagegen gewettert, wenn die damalige Landesregierung im Eilverfahren eine Gesetzesänderung mit verkürzten Anhörungsfristen durchgepeitscht hat. Jetzt praktiziert sie dieses Verfahren selbst, hat sie das nötig?" so Busch abschließend.
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