Gegen kommunale Monopole bei der Abfallwirtschaft
(Schwerin) - "Wichtige Rohstoffe werden immer knapper. Deutschland muss deshalb mit Blick auf seine erfolgreiche Industrie verstärkt über die bessere Verwertung von Sekundärrohstoffen und eine effektive Kreislaufwirtschaft nachdenken. Der steigende Wert von Abfällen weckt allerdings auch starke Begehrlichkeiten bei den kommunalen Unternehmen. Wir dürfen im Zuge der aktuellen Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts nicht zulassen, dass dringend benötigte Sekundärrohstoffe durch kommunale Monopolstellungen unnötig verteuert werden", mahnt Hans-Dieter Bremer, Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände, heute (Dienstag, 22. November 2011) in Schwerin mit Blick auf eine entsprechende Gesetzesnovellierung bei der Bundesratssitzung am Freitag in Berlin. Dabei sollen EU-Richtlinien zum Recycling in deutsches Recht umgesetzt werden.
Veränderte Regelungen zur Kreislaufwirtschaft sehen vor, Rohstoffe künftig noch besser zu erfassen und noch weitgehender durch sekundäre Rohstoffe zu ersetzen. Ab 2020 müssen 65 Prozent der Siedlungsabfälle und 70 Prozent der Bauabfälle verwertet werden. Ziel der Novellierung des Abfallrechts soll sein, eine ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft zu erreichen.
"Wir unterstützen die generelle Linie des Gesetzes, bewährte Strukturen und Elemente des bestehenden Abfallrechts sowie die hohen Standards in der deutschen Abfallwirtschaft zu erhalten. Die Verlängerung von Vertragslaufzeiten ist zum Beispiel im Interesse einer höheren Planungssicherheit für Kunden und Anbieter zu begrüßen. Es ist zu befürchten, dass die geplante sogenannte 'effizientere behördliche Überwachung' und eine rigidere Handhabung der Gebührenordnung zu einer stärkeren Kommunalisierung und damit zu einer Verteuerung der Abfallverwertung führen könnten", kritisiert Bremer Teile des Novellierungsentwurfes.
"Wir erwarten von Ministerpräsident Sellering, sich am Freitag im Bundesrat klar gegen Reglungen in der Gesetzesnovelle auszusprechen, die zu einer Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen führen würden. Insbesondere sollten die im neuen Abfallrecht vorgesehenen behördlichen Eingriffsbefugnisse nicht erweitert, sondern eher beschränkt werden", erklärte Hans-Dieter Bremer abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV)
Jens Matschenz, Pressesprecher
Graf-Schack-Allee 10, 19053 Schwerin
Telefon: (0385) 6356100, Telefax: (0385) 6356151
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