Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Gegen europäische Detailregelung im Bodenschutz / Wirtschaftsverbände weisen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zurück

(Berlin) - Die kommunalen Spitzenverbände und die deutsche Wirtschaft unterstützen zwar grundsätzlich die Bemühungen für einen europaweiten Bodenschutz durch eine Europäische Bodenschutzstrategie. Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission für einen Ordnungsrahmen zum Bodenschutz sei allerdings kein geeignetes Instrument zur Verbesserung des Bodenschutzes, schrieben die Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände und der deutschen Wirtschaft an den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Günter Verheugen, sowie an die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament, wo derzeit die Beratungen zur Bodenschutzrichtlinie in erster Lesung stattfinden.

Dr. Carsten Kreklau (Bundesverband der Deutschen Industrie), Dr. Martin Wansleben (Deutscher Industrie- und Handelskammertag), Hanns-Eberhard Schleyer (Zentralverband des Deutschen Handwerks), Dr. Stefan Articus (Deutscher Städtetag), Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag), Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund) und Dr. Helmut Born (Deutscher Bauernverband DBV) wiesen darauf hin, dass zahlreiche EU-Vorschriften bereits Aspekte des Bodenschutzes regelten. Zum Beispiel gebe es schon heute eine europäisch einheitliche Regelung für den Schutz landwirtschaftlich genutzter Böden. Diese Regelung sei zusätzlich durch nationale Bodenschutzvorgaben für die Landwirtschaft untersetzt. Weiterer Regelungsbedarf zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen in Form einer EU Richtlinie sei somit nicht vorhanden.

Die Umsetzung des Vorschlags der Kommission würde für Staat und Wirtschaft erhebliche Kosten und überflüssige Bürokratie unter anderem durch umfangreiche Berichts- und Kartierungspflichten verursachen, „die uns mit Blick auf den Umweltschutz nicht weiter bringen“, schrieben die Verbände. Sie sehen keine Notwendigkeit für eine über die Bodenschutzstrategie hinausgehende detaillierte europäische Regelung. Bodenschutz müsse Sache der nationalen Gesetzgeber bleiben, da Probleme auf dem Gebiet des Bodenschutzes vor allem durch regionale geografische und geologische Besonderheiten bedingt seien: In Europa gibt es über 320 unterschiedliche Bodenarten.

Zu bedenken sei darüber hinaus, dass in mehreren deutschen Bundesländern bereits eingespielte und effiziente Vorgehensweisen zur Finanzierung der Sanierung „herrenloser“ Altlasten auf der Basis von Kooperationsmodellen zwischen Wirtschaft und Land entwickelt worden seien. Es bestehe die Sorge, dass diese Konzepte durch die Bodenschutz-Rahmenrichtlinie unbedacht geopfert würden. Besonders kritisch sehen die Verbände auch die Einführung einer Pflicht zur Erstellung eines Bodenzustandsberichts bei der Veräußerung von Grundstücken. Diese Regelung schaffe ein überbürokratisiertes System ohne Mehrwert für den Bodenschutz. Insbesondere in der kommunalen Praxis könnte es zu einer Tendenz zur vermehrten Flächenausweisung „auf der grünen Wiese“ kommen, da die Nachnutzung innerörtlicher Brachflächen einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten könnte.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205

NEWS TEILEN: