Gegen den Sanierungsstau im Nahverkehr: VDV unterstützt Beschluss der Verkehrsministerkonferenz
(Köln) - Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder haben sich heute im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz (VMK) in Heringsdorf erneut für eine Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und für eine Anschlussregelung bei den Entflechtungsmitteln nach 2019 ausgesprochen. Im Beschluss auf Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen und Hessen bittet die VMK den Bund, noch in diesem Jahr die Fortführung des GVFG-Bundesprogramms in das Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Dabei soll das seit 20 Jahren konstant mit 332,56 Millionen Euro ausgestatte Förderprogramm auf 500 Mio. Euro jährlich ausgeweitet und angemessen dynamisiert werden. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt und unterstützt den VMK-Beschluss ausdrücklich.
Immer mehr Langsamfahrstellen bei U- und Straßenbahnen, Jahrzehnte alte Technik und Fahrzeuge, sanierungsbedürftige U-Bahnhöfe und Straßen voller Schlaglöcher: Der Zustand der Verkehrsinfrastruktur in vielen Kommunen bundesweit ist zunehmend besorgniserregend. Laut verschiedenen Expertenkommissionen fehlen den Städten, Gemeinden und Kreisen jährlich 3,25 Milliarden Euro für dringend notwendige Instandsetzung und Sanierung ihrer Verkehrswege. Um diesen großen und weiter wachsenden Sanierungsstau aufzulösen stünden eigentlich zwei etablierte gesetzliche Finanzierungsinstrumente bereit: Das GVFG und die Entflechtungsmittel. "Beide gehören seit Jahrzehnten zu den wichtigsten Finanzierungssäulen der kommunalen Verkehrsinfrastruktur. Aber sowohl über die Fortführung und Höhe der GVFG-Mittel als auch über die Nachfolgeregelung der Entflechtungsmittel wird seit Jahren zwischen Bund und Ländern gerungen. Dadurch entsteht bei den Kommunen und den Nahverkehrsunternehmen de facto ein Antragsstau für längst notwendige Sanierungs- oder Ausbaumaßnahmen", so VDV-Präsident Jürgen Fenske.
Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder setzen sich seit Jahren für eine Fortführung von GVFG und Entflechtungsmitteln ein. Auf ihrer heutigen Verkehrsministerkonferenz unternehmen sie durch den Beschluss zur "Nachhaltigen Nahverkehrsfinanzierung" einen erneuten Versuch, den Bund zu vernünftigen und längst überfälligen Anschlussregelungen zu bewegen. "Zur Fortführung des GVFG gibt es bereits seit dem Flüchtlingsgipfel im September 2015 eine Einigung zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten. Diese muss nun von allen Beteiligten umgesetzt werden", so Fenske weiter. Der Druck auf die Nahverkehrsunternehmen wächst, je länger die Anschlussregelungen auf sich warten lassen. Laut einer unabhängigen Finanzierungsstudie aus dem Jahr 2009 beträgt der Sanierungsstau allein für den ÖPNV bereits über vier Milliarden Euro, jährlich kommen 330 Millionen Euro hinzu.
"Bezüglich der Finanzierung von Instandhaltung und Ausbau des ÖPNV fahren wir vielerorts auf Sicht, das wird angesichts jährlich steigender Fahrgastzahlen nicht mehr lange gut gehen", erklärt Fenske. Der Branchenverband VDV unterstützt deshalb auch die Forderung der VMK, die jährlichen GVFG-Mittel deutlich aufzustocken. "Eine solche Erhöhung ist seit Jahren überfällig, das aktuelle Programm ist zwanzigfach überzeichnet. Und auch die geforderte Nachfolgeregelung für die Entflechtungsmittel ist dringend notwendig, weil die Kommunen den Rückstau und den Ausbaubedarf bei den Verkehrsinvestitionen nur mit eigenen Mitteln nicht werden auflösen können. Und die großen kommenden Investitionen im ÖPNV, wie z. B. für den weiteren barrierefreien Ausbau oder die Weiterentwicklung der Elektromobilität, sind dabei noch nicht mal berücksichtigt", so Fenske.
Videoüberwachung im ÖPNV: VMK spricht sich für bundesweit einheitliche Regelungen aus
Im Rahmen der VMK wird auch über Videoüberwachung im ÖPNV beraten. Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder sprechen sich dabei für eine flächendeckende, tageszeitunabhängige Videoaufzeichnung im ÖPNNV aus, die zugleich den Vorgaben des Datenschutzes entspricht. Die VMK bittet in ihrem Beschluss die Innenministerkonferenz um Vorschläge zur Anpassung der dafür geltenden Regelungen. Der VDV begrüßt diesen Beschluss der VMK: "Die Branche unternimmt seit Jahren bereits große Anstrengungen im Bereich der Sicherheit. Videoüberwachung in den Fahrzeugen und an Haltestellen sorgt nachweisbar für mehr Schutz unserer Fahrgäste und Mitarbeiter. Bundeseinheitliche Regelungen für den Einsatz von Videoüberwachung vor Ort mit Augenmaß sind unabdingbar, um künftig im ÖPNV für noch mehr Sicherheit zu sorgen", so Fenske abschließend.
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