Geflüchtete, unbegleitete Kinder und Jugendliche: Ehrenamtliche Vormundschaften haben Wege eröffnet
(Dortmund) - Fünf Jahre nach dem bürgerkriegsbedingten Anstieg der Anzahl von unbegleitet nach Deutschland geflüchteten Kindern und Jugendlichen im Herbst 2015 erinnert der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) an das große gesellschaftliche Engagement im Bereich der Vormundschaften. "Die Bereitschaft, ehrenamtlich als Vormund auch rechtlich für diese Kinder und Jugendliche Verantwortung zu übernehmen, war überwältigend. Sie war Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität und gelebter Nächstenliebe", beschreibt die SkF-Bundesvorsitzende Hildegard Eckert rückblickend die Ereignisse.
"In diesen Tagen hören wir beeindruckende Berichte von den Integrationsprozessen und Ausbildungsbiographien der seit fünf Jahren in Deutschland lebenden jungen Erwachsenen", stellt Eckert fest. "Es wird deutlich, wie wichtig die Begleitung durch Vormünder beim Ankommen in Deutschland und der persönlichen Weiterentwicklung war", führt die SkF-Bundesvorsitzende fort.
Eckert weist an dieser Stelle auch auf die Bedeutung von Vormundschaften als zentralem Teil der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt hin, der dann greift, wenn Eltern nicht (mehr) für ihre Kinder sorgen können. Vormundschaften werden in Deutschland von Jugendämtern, Vormundschaftsvereinen sowie beruflichen oder ehrenamtlichen Vormundinnen und Vormunden übernommen.
"In Deutschland haben schätzungsweise 100.000 Kinder und Jugendliche eine Vormundin oder einen Vormund. Damit sich diese am Kindeswohl orientiert für die Rechte und Interessen des einzelnen Kindes und Jugendlichen einsetzen können, ist die aktuell laufende gesetzliche Reform des Vormundschaftsrechtes wichtig. Auch brauchen wir mehr Ergebnisse aus der Forschungspraxis zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität im Vormundschaftsbereich", so die Bundesvorsitzende.
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