Pressemitteilung | Deutscher Fundraising Verband e.V.

Gefahr für Spendenorganisationen: Neue Koalitionsvertrag schränkt Firmenspenden ein

(Frankfurt/Main) - Der von der rot-grünen Regierungskoalition beschlossene Vertrag ist eine Gefahr für viele Spendenorganisationen. Laut Bundesfinanzministerium sollen Spenden von Körperschaften für gemeinnützige Zwecke ab Januar 2003 nicht mehr von der Körperschaftssteuer abzugsfähig sein. Dies stelle ein echte Einschränkung für die zukünftige Arbeit vieler Spendenorganisationen dar, so Peter-Claus Burens, Vorsitzender des Deutschen Fundraisingverbandes - BSM. Viele Organisationen seien auf Spenden aus dem Unternehmensbereich angewiesen, um wichtige Projekte finanzieren zu können. Viele wichtige Projekte der Organisationen müssten eingestellt werden. Der Deutsche Fundraisingverband wendet sich scharf gegen eine Einführung dieser Regelung.

Die rot-grüne Bundesregierung verspricht sich davon Mehreinnahmen von 151 Millionen Euro im nächsten Jahr. Bis zum Jahr 2002 konnten körperschaftlich organisierte Unternehmen, z.B. Aktiengesellschaften oder GmbH’s, Spenden bis zu einem bestimmten Höchstbetrag einkommensmindernd geltend machen. Betroffen ist von dieser geplanten Regelung jede Organisation, die bisher Spendenbescheinigungen ausstellen durfte, wie etwa die gemeinnützigen Vereine, Kirchen und Universitäten. Hier ist zu befürchten, dass viele Unternehmen ihre Spendentätigkeit überdenken und stark einschränken werden, wenn eine steuerliche Abzugsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist. Die finanzielle Lage vieler Organisationen könnte sich dadurch weiter verschlechtern.

Besonders kleinere Organisationen werden zum Aufgeben gezwungen. Christian Osterhaus, Geschäftsführer der Karl-Heinz-Böhm-Stiftung „Menschen für Menschen“ bezeichnet die Pläne der Bundesregierung als schweren Schlag gegen die soziale Verantwortung von Unternehmen. Nur durch die Unterstützung von Unternehmen sei ein großer Teil der Hilfe für die Ärmsten in Ländern wie Äthiopien überhaupt möglich. Am Ende leiden wieder die Ärmsten der Armen, so Osterhaus in einem Gespräch mit der BSM.

Zwar bleibt die Abzugsfähigkeit von Sponsoring-Geldern als Betriebsausgaben weiter erhalten. Für Kooperationen zwischen Unternehmen und sozialen Organisationen bedeutet dies aber bei jeder Zuwendung einen wesentlich höheren bürokratischen Aufwand, der zu Lasten der eigentlichen Projektarbeit geht. Der Deutsche Fundraising Verband - Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialmarketing e.V. (BSM) ist die Berufsorganisation der im Fundraising Tätigen. Sie zählt mehr als 800 Spendenexpert/innen aus in Deutschland wirkenden Organisationen und Agenturen. Der Verein setzt sich besonders ein für die Förderung der Einhaltung ethischer Grundsätze in der Spendenwerbung mit dem Ziel des Schutzes der Spender und der seriösen Spendenorganisationen sowie für die Förderung des Ansehens der Spendenwerbung in Deutschland.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialmarketing (BSM)- Deutscher Fundraising Verband e.V. Emil-von-Behring-Straße 3 60439 Frankfurt Telefon: 069/95733070 Telefax: 069/95733071

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