Pressemitteilung | Fachverband Seenot-Rettungsmittel e.V.

Gefahr durch Kinderschwimmsitze

(Köln) - Am Strand oder am Badesee ist es im Sommer ein gewohntes Bild: Kinder tollen mit aufblasbarem Wasserspielzeug herum und haben eine Menge Spaß. Doch nur allzu schnell kann das Vergnügen ein böses Ende nehmen. Denn viele dieser Spielgeräte bergen erhebliche Gefahren, die zu schweren Unfällen bei Kindern führen können. Darauf weist der Fachverband Seenot-Rettungsmittel e. V. (FSR) nachdrücklich hin. Besonders warnt der Verband vor Kinderschwimmsitzen, die hauptsächlich für die Kleinsten gedacht sind.

Die Gefahr durch derartige Schwimmsitze ist so groß, dass zuerst Frankreich verboten hatte, diese Sitze in den Verkehr zu bringen. Hintergrund waren diverse Unfälle mit zwei- bis fünf Jahre alten Kindern, die diese Artikel in Badegewässern benutzten. Bei unvorhergesehenem Umschlagen wurde der Schwimmsitz zur lebensbedrohlichen Falle, in der die Kleinkinder kopfüber steckten: Sie konnten aus eigener Kraft nicht in die Sitzposition zurückkehren. Die Öffnungen zum Durchstecken der Beine waren so eng, dass ein Befreien aus eigener Kraft unmöglich wurde, während der Oberkörper mit dem Kopf unter Wasser blieb.

Bei diesen Unglücken mussten mehrfach Schwimmmeister erste Hilfe leisten. Kinder befanden sich in einem Schockzustand. Bei einem Kind hatte sogar die Atmung ausgesetzt, so dass es per Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht werden musste.

Zwar reagierten auch deutsche Behörden auf die Problematik; beispielsweise führten die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter Marktkontrollen durch, unter anderem in Baden-Württemberg wurden Produkte eingezogen. Es gab Rückrufaktionen von Herstellern. Und der Verbraucherrat des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. leitete umgehend eine genaue Untersuchung und Sicherheitsnormung ein. Ein europäischer Normentwurf liegt inzwischen vor. „Doch werden nach unseren Erkenntnissen noch immer solche fragwürdigen Erzeugnisse von Einzelhändlern und per Versandhandel angeboten“, erklärte Wolfgang Niemann, Vorsitzender des FSR.

Der FSR ist besonders alarmiert durch Fakten, die sich im Rahmen der umfangreichen DIN-Untersuchung ergeben haben. Zwar seien die Kinder im tiefen Wasser selbst bei Wellengang von einem Meter Höhe nicht gekentert. Doch bei brechenden Wellen sehe die Situation anders aus. „Hier haben die Schwimmsitze ihre Achillesferse. Kommt es zur Kenterung, sind die Folgen möglicherweise fatal“, heißt es in dem DIN-Bericht. Nicht nur Brandung könnte zum Umkippen führen, sondern schon ein Stolpern der Kinder oder ein Schubs von Dritten.

Außerordentlich beunruhigt ist der FSR durch die Erkenntnis der DIN-Experten, dass Prüfsiegel oder „falsche bzw. hoch problematische“ Warnhinweise einen unzutreffenden Eindruck bezüglich der Sicherheit erwecken. So sei der Hinweis „Nur im flachen Wasser verwenden“ fragwürdig. Denn gerade hier ist die Gefährdung offenbar mit am größten. „Selbst bei nur 20 bis 30 Zentimeter Wassertiefe sind Gefahren analysierbar, die dadurch entstehen können, dass ein Kind ohne elterliche Aufsicht mit angezogenem Schwimmsitz zum Wasser läuft und im flachen Wasser, wo der Schwimmsitz noch keine stützende Funktion hat, zu Fall kommt. Der Schwimmsitz kann dann ... auf die Unterschenkel rutschen. Die Folgen sind wiederum: negativ deplazierter Auftrieb und Fesselung der Beine in den Beinlöchern, wodurch die Selbsthilfe erschwert wird“, stellte der DIN-Verbraucherrat fest.

Als Konsequenz dieser Erkenntnisse warnt der FSR noch einmal nachdrücklich vor den möglichen Gefahren dieser und ähnlicher Produkte. Vorsitzender Wolfgang Niemann: „Oft wird bei Eltern der fälschliche Eindruck erweckt, Wasserspielzeug könnte etwas zur Sicherheit der Kinder auf dem Wasser beitragen. Das ist ein verhängnisvoller Irrtum.“ Der FSR bittet Eltern dringend, ihre Kinder nicht aus den Augen zu lassen, wenn sie mit solchen Produkten ins Wasser gehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Seenot-Rettungsmittel e.V., Gunther-Plüschow-Str. 8, 50829 Köln Telefon: 0221/595710, Telefax: 0221/5957110

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