Gedenken der Opfer des 11. September 2001 / Bundeswehr- und Polizeiaufgaben dürfen nicht vermischt werden
(Berlin) - Eine kritische Bilanz der Terrorismusbekämpfung zogen Gewerkschaft der Polizei und Deutscher BundeswehrVerband auf einer Fachtagung zum Thema "Globaler Terrorismus - Globale Bekämpfung" anlässlich des zweiten Jahrestages der Terroranschläge in den Vereinigten Staaten am 11. September 2001.
Nach unserem Grundgesetz ist die Bundeswehr für die äußere und die Polizei für die innere Sicherheit zuständig. "Eine Vermischung von Polizei- und Bundeswehraufgaben darf es daher keinesfalls geben", sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz. "Gesetzliche Regelungen zu weiter gehenden Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern lehnen die Gewerkschaft der Polizei und der Deutsche BundeswehrVerband uneingeschränkt ab."
Diese Trennung darf auf keinen Fall aufgeweicht oder verändert werden. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind nicht dafür ausgebildet, Polizeiaufgaben zu übernehmen.
Es hat sich aber in der Vergangenheit gezeigt, dass es bei der Gefahrenabwehr im Inland Grenzfälle geben kann, in denen die Fähigkeiten der Kräfte von BGS und Länderpolizei nicht ausreichen. Dies betrifft vor allem die Szenarien terroristischer Angriffe auf Ziele im Inland, die nur mit Hilfe der Bundeswehr abgewehrt werden können. Dabei ist klärungsbedürftig, wer aufgrund welcher Zuständigkeit die Entscheidung für das Vollzugshandeln eines Soldaten der Bundeswehr trifft und auf welcher Rechtsgrundlage der Soldat tätig wird.
Für diese Fälle braucht Deutschland ein "Bundeswehraufgabengesetz". Inzwischen ist ein Luftsicherheitskonzept entworfen worden, das gemeinsam vom Verteidigungs-, Verkehrs- und Innenministerium erarbeitet worden ist. Danach ist die Luftwaffe für die Identifizierung, Kontaktaufnahme, Abdrängung und notfalls Erzwingung von Flugzeugen zur Landung zuständig, im Notfall auch für deren Abschuss. Ist das betreffende Flugzeug einmal gelandet, ist die Polizei zuständig. Nach diesem Konzept ist der Befehl zum Abschuss ausdrücklich dem Verteidigungsminister oder seinem Vertreter im Amt, also der politischen Ebene, nicht aber einer militärischen Führungsstelle vorbehalten.
Diese Regelung lässt allerdings unberücksichtigt, dass es auch terroristische Angriffe anderer Art als per Flugzeug geben kann. Zu denken ist hierbei auch an Angriffe über die Seewege, wie auch etwa mit Hilfe von biologischen oder chemischen Kampfstoffen. Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Passage in den verteidigungspolitischen Richtlinien, in der es heißt: "Gleichzeitig hat aber durch die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und anderer asymmetrischer Bedrohungen der Schutz Deutschlands einschließlich der Überwachung des deutschen Luft- und Seeraums an Bedeutung gewonnen. Die Bundeswehr wird hier wichtige Beiträge liefern und im Rahmen der geltenden Gesetze immer dann zur Verfügung stehen, wenn nur sie über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt."
Es reicht also erkennbar nicht aus, eine gesetzliche Grundlage für das Vollzugshandeln von Soldaten der Bundeswehr in einem Luftsicherheitsgesetz zu regeln, weil damit beschriebene andere Einsatzlagen unberücksichtigt blieben. Notwendig ist, die für die Abwehr eines terroristischen Angriffs unabweisbaren Rechtsgrundlagen für Soldaten der Bundeswehr zu normieren. Dazu soll das geforderte "Bundeswehraufgabengesetz" dienen.
In seinem Grußwort betonte der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Peter Struck:" Sofern die Bundeswehr mit ihren besonderen Kräften und Fähigkeiten zum Schutz von Bürgern und Infrastruktur gefordert ist, wird sie daher Ihren Beitrag zur Verhinderung, Abwehr und Bewältigung terroristischer Anschläge und zur Abwehr asymmetrischer Angriffe von Außen leisten."
Der Botschafter der Vereinigten Staaten, Daniel R. Coats, führte unter anderem aus: "Hier in Deutschland haben sowohl die Deutsche Polizei als auch die Bundeswehr zum Schutz militärischer und diplomatischer Einrichtungen der Vereinigten Staaten in Deutschland ihr Äußerstes gegeben. Immer professionell, immer verlässlich haben deutsche Soldaten, Grenzschutz und die Polizei unsere Sicherheit gewährleistet und tun dies auch weiterhin, während wir diesen Krieg gegen den Terror führen. Dafür gebühren Ihnen unser spezieller Dank und unsere Anerkennung."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher BundeswehrVerband e.V. (DBwV)
Jürgen Meinberg
Südstr. 123, 53175 Bonn
Telefon: 0228/38230, Telefax: 0228/3823220
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