Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) / Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS)

Gebührenvergleiche und Interpretationen / Für den BDE ist der Wunsch der Vater des Gedanken

(Köln) - „Auch der aktuelle Gebührenvergleich im Bereich der Abfallwirtschaft auf SPIEGEL ONLINE bestätigt eine Aussage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen: Die Gebührenhöhe gibt gerade keine Auskunft darüber, ob die Abfallwirtschaft kommunal oder privat organisiert wird,“ so Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU.

In schöner Regelmäßigkeit werden von unterschiedlichen Stellen Vergleiche der Abfallgebühren veröffentlicht. Als Basis wird in der Regel eine bestimmte Behältergröße zugrunde gelegt und die dafür zu entrichtende Jahresgebühr angegeben. Bei allen Vergleichen fallen die auf den ersten Blick für den Laien kaum erklärlichen Unterschiede in der Gebührenhöhe von mehreren 100 % auf. Bei genauerem Hinsehen kann man jedoch schnell feststellen, das derart oberflächlich gestaltete Gebührenvergleiche nach wie vor nur ein eingeschränktes Bild der Realitäten widerspiegeln.

Grundlage für die Kalkulation der Gebühren legen die Kommunalabgabengesetze der Länder, die als Ergebnis unseres föderalen Systems unterschiedliche Vorgaben machen. Gleichwohl ist allen Gebühren eines gemeinsam: eingerechnet werden dürfen nur die nach diesen Gesetzen zulässigen Kosten der Abfallentsorgung. Hierzu gehören gerade nicht Kosten wie zum Beispiel des ÖPNV oder der Schwimmbäder, wie der BDE in seiner Presseerklärung vom 17.07.2008 vermutet. Die Gebührenbedarfsberechnungen werden den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt und werden somit transparent gemacht.

Viel bedeutender sind jedoch die Einflüsse der unterschiedlichen Strukturen der Gesamtleistung Hausmüllentsorgung. Welche Anlagen werden genutzt, wird die Mülltonne wöchentlich, alle 2 Wochen oder sogar nur alle 4 Wochen abgeholt, gibt es Teil- oder Vollservice, in welchem Umfang werden Wertstoffhöfe vorgehalten, gibt es bei Wertstoffen Hol- oder Bringsysteme, fällt für Sonderleistungen, wie z.B. die Abholung von Sperrmüll oder Bioabfall eine extra Gebühr an, sind Kosten für die Deponienrekultivierung und –nachsorge in die Gebühr einzustellen?

Nicht ohne Grund hat deshalb der Bundesverband der Verbraucherzentralen bereits 2006 festgestellt, dass es gerade nicht die Entscheidung für eine kommunal oder privat erbrachte Entsorgungsdienstleistung ist, die über die Höhe der Gebühren entscheidet. „Diese Aussage wird auch durch die jetzt von SPIEGEL ONLINE und Verivox veröffentlichten Zahlen bei Lichte betrachtet bestätigt. Wer etwas anderes behauptet, handelt wider besseres Wissen, vernebelt die Tatsachen und versucht, Bürger und Politik wieder einmal in die Irre zu führen“ resümiert Dr. Siechau.

Quelle und Kontaktadresse:
VKS im VKU Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU e.V. Pressestelle Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: (0221) 3770370, Telefax: (0221) 3770371

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