Pressemitteilung | bvse-Entsorgergemeinschaft e.V.

Gebührenerleichterungen für Entsorgungsfachbetriebe in Bayern und Nordrhein-Westfalen / bvse-Entsorgergemeinschaft e.V. hofft auf Signalwirkung

(Bonn) - Nach dem Bundesland Bayern hat jetzt auch Nordrhein-Westfalen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben Gebührenerleichterungen eingeräumt. So können beispielsweise Entsorgungsfachbetriebe in Nordrhein-Westfalen bei Genehmigungsverfahren im Bereich des Immissionsschutz- und Wasserrechts sowie im Bereich des Abfallrechts bis zu 30 Prozent der anfallenden Gebühren sparen.

Der Geschäftsführer der bvse-Entsorgergemeinschaft e.V. Jörg Lacher begrüßte diese Neuregelung ausdrücklich, weil damit "ein zusätzlicher Ansporn" gegeben wird, die anspruchsvolle Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb zu durchlaufen. Lacher: "Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb ist ein enorm wichtiges Element, um die Qualität in der Recycling- und Entsorgungsbranche zu sichern und auszubauen. Daran müssen alle Beteiligten ein vitales Interesse haben."

Lacher betonte, dass diese Gebührenermäßigung aber auch gerechtfertigt sei: „Entsorgungsfachbetriebe erleichtern den Genehmigungsbehörden wegen des erheblich geringeren Prüfaufwandes die Arbeit.“ Der Geschäftsführer der bvse-Entsorgergemeinschaft e.V. erinnerte daran, dass Entsorgungsfachbetriebe jährlich von unabhängigen Sachverständigen überprüft und die verantwortlichen Mitarbeiter regelmäßig geschult werden müssen. „Wir sind froh, dass zwei wichtige Bundesländer dies auch so sehen und die - gerade für kleine und mittelständische Unternehmen - erheblichen Anstrengungen entsprechend anerkennen. Wir erhoffen uns aber, dass auch andere Bundesländer diesem guten Beispiel folgen."

Quelle und Kontaktadresse:
bvse-Entsorgergemeinschaft e.V. Pressestelle Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 98849-31, Telefax: (0228) 98849-49

(sk)

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