Pressemitteilung | k.A.

Gebührenerhöhung notwendig

(München) - In einem dringenden Appell an die Ministerpräsidenten der Bundesländer hat der Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten auf die Notwendigkeit hingewiesen, die von der KEF vorgeschlagene Rundfunk-Gebührenerhöhung um 1,09 Euro pro Monat zum 1. Januar 2005 tatsächlich wirksam werden zu lassen, wenn man die mittelständisch geprägte Produktionswirtschaft nicht nachhaltig gefährden wolle.

In einem gleichlautenden Brief an die schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin Heide Simonis und ihre Kollegen aus den anderen Bundesländern weist der geschäftsführende Justitiar des Verbandes, Prof. Johannes Kreile, auf die gegenwärtig bedrohliche wirtschaftliche Lage der gesamten Branche hin. Die Diskussion um eine Verschiebung oder Verringerung der geplanten Gebührenerhöhung habe bereits jetzt schon deutliche Spuren im gesamten Produktionsbereich des Fernsehens hinterlassen.

Die Verringerung der Aufträge durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie der massive Kostendruck bei den verbliebenen Produktionen habe zu massiven Einbrüchen von zehn und mehr Prozent bei den Bezügen der Stabmitglieder und Schauspieler geführt.

Durch die von Hartz IV ausgelösten Veränderungen bei der Arbeitslosenversicherung habe sich die soziale Lage der Beschäftigten in der Film- und Fernsehwirtschaft zusätzlich erheblich verschlechtert, heißt es weiter in Kreiles Schreiben. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass nur Ansprüche entstehen, wenn die Versicherten nachweisen, dass sie innerhalb von zwei Jahren eine Beschäftigung von insgesamt 360 Tagen hatten. Bisher war die Regelung auf drei Jahre gültig, eine Frist, die gerade den Umständen der Produktionswirtschaft mit ihren vielen sporadischen Engagements entsprach.

Aus diesen Gründen fordert der Verband, an einer Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2005 festzuhalten, die auf die Anforderungen der Produktionswirtschaft entsprechend Rücksicht nimmt. Die von der KEF vorgeschlagene Erhöhung von 1,09 Euro sei dringend nötig, um die mittelständisch geprägte Produktionswirtschaft nicht zu gefährden. Darüber hinaus fordert der Verband die Ministerpräsidenten auf, im Staatsvertrag zur Rundfunkfinanzierung einen Passus aufzunehmen, der die Rundfunkanstalten dazu verpflichtet, die Mittel aus der Gebührenerhöhung für die Stärkung der Film- und Fernsehwirtschaft in Deutschland zu verwenden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten e.V. (BDF) Barer Str. 9, 80333 München Telefon: 089/28628385, Telefax: 089/28628247

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