Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Gebührenabschlag Ost endlich abschaffen - DAV fordert die JuMiKo Ost auf, den Gebührenabschlag Ost abzuschaffen

(Berlin) - Anlässlich der am 29. und 30. September 2002 in Berlin stattfindenden Justizminiterkonferenz - Ost (JuMiKo) fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Abschaffung des 10 prozentigen Gebührenabschlages Ost. Die neuen Bundesländer hätten die Gelegenheit ein Signal zur Angleichung der Lebensverhältnisse 12 Jahre nach der Wiedervereinigung zu setzen. Die wirtschaftliche Existenz zahlreicher Rechtsanwaltskanzleien in den neuen Bundesländern sei gefährdet. Dies werde auch Auswirkungen auf die damit zusammenhängen-den Arbeits- und Ausbildungsplätze haben. Durch die im Vergleich zu den alten Bundeslän-dern geringeren Streitwerte und somit geringeren Gebühren würden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durch den Gebührenabschlag Ost letztlich doppelt benachteiligt. Die Anwaltschaft habe auch Schwierigkeiten, ihre Aufgaben etwa bei der Referendarausbildung, der Bereitstellung von Prüfern im Examen und der Prozesskostenhilfe etc. bei Beibehaltung des Gebührenabschlages Ost wahrzunehmen.

„Nach 12 Jahren muss die durch nichts mehr zu rechtfertigende Ungleichbehandlung eines Berufsstandes aufgehoben werden. Die Beibehaltung des Gebührenabschlages Ost wird von der Anwaltschaft, die sich in besonderer Weise um die Vermittlung rechtsstaatlicher Grund-prinzipien in den neuen Bundesländern verdient gemacht hat, als persönliche Demütigung empfunden“, so Rechtsanwalt Dr. Michael Streck, Präsident des DAV.

Die doppelte Benachteiligung der Anwaltschaft in den neuen Bundesländern resultiere zum einen aus den geringeren Gegenstandswerten der Streitigkeiten und den damit verbundenen geringeren Rahmengebühren. So sind zum Beispiel in den neuen Bundesländern die Löhne und Gehälter niedriger, was sich im Arbeitsrecht oder bei den geringeren Mieten im Mietrecht mindernd auf die Streitwerte auswirkt. Gleiches gelte für das Familienrecht. Auf die ohnehin schon niedrigen Gebühren gibt es dann noch den 10 prozentigen Gebührenabschlag. Bei den Berufsgruppen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der Architekten und Ingenieure ver-zichtet der Gesetzgeber seit langem auf einen Gebührenabschlag. Warum dies nicht für die Anwaltschaft gelte, sei nicht nachvollziehbar, so der DAV.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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