Gebühren für den Bereich Ausfuhrkontrolle müssen ausgesetzt bleiben
(Berlin) - Der Deutsche Industrieverband SPECTARIS kritisiert die zum 1. Januar 2023 geplante Aufhebung des Moratoriums für individuell zurechenbare Leistungen in den Bereichen Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung. "Bedauerlicherweise hält der aktuelle Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums trotz der aktuellen Krisenlage an der Einführung von Gebühren und dem Ende des Moratoriums fest. Für die exportstarken Unternehmen und damit das Rückgrat der deutschen Wirtschaft ist das ein fatales Signal," warnt SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer. Die Exportquote der SPECTARIS-Branchen liegt bei rund 65 Prozent - in der Photonik sogar bei 73 Prozent. Folglich ist der barrierefreie Zugang zu Exportmärkten für die SPECTARIS-Branchen essentiell. Hohe Energiepreise und stark gestiegene Frachtkosten bei noch immer unterbrochenen Lieferketten zwingen die exportstarken SPECTARIS-Mitgliedsunternehmen, sich neu auszurichten. Einseitige Abhängigkeiten müssen dabei reduziert und die Handels- und Lieferketten diversifiziert werden.
Laut Referentenentwurf wird eine Verlängerung des Gebührenmoratoriums als nicht sachgerecht betrachtet. Damit steht der Entwurf im eklatanten Widerspruch zum Ende September angekündigten Belastungsmoratorium der Bundesregierung, welches der deutschen Wirtschaft während der Krisenlage jegliche unverhältnismäßige zusätzliche Bürokratielasten ersparen sollte. "Die Verlängerung des Moratoriums für die Besondere Gebührenverordnung wäre ein Willensbekenntnis der Bundesregierung, weitere Bürokratielasten wirklich ausschließen zu wollen. Stattdessen nimmt man bewusst in Kauf, den exportstarken Unternehmen weitere Belastungen und Kosten aufzubürden. In Anbetracht der bereits bestehenden, teils mehrmonatigen Bearbeitungszeiten für Ausfuhranträge mutet dieser Schritt geradezu zynisch an", betont Mayer.
Aktuell betragen die Bearbeitungszeiten für Ausfuhranträge der SPECTARIS-Branchen beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Schnitt sechs Monate und mehr. Mangels Ausfuhrgenehmigung führt das für die exportstarken Unternehmen zum Verlust von Aufträgen, zur Absage von Schulungen, Messeauftritten und Produktpräsentationen. Produzierte Güter im Wert von mehreren 100.000 Euro können nicht in NATO-Staaten oder der NATO gleichgestellte Staaten ausgeliefert werden. "Erst wenn feste Gebührensätze, ausreichend Personal und maximale Durchlaufzeiten für Anträge bei den Behörden gewährleistet sind, sollte man die Einführung von Gebühren für antragsstellende Unternehmen in Erwägung ziehen," so Mayer.
Die SPECTARIS-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWK zur Besonderen Gebührenverordnung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in den Bereichen Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung kann hier abgerufen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V.
Benedikt Wolbeck, Leiter Verbandskommunikation
Werderscher Markt 15, 10117 Berlin
Telefon: (030) 414021-0, Fax: (030) 414021-33