Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband (SoVD)

Gebühren an Sozialgerichten sind hohe Hürde für sozial Schwache

(Berlin) - Wir warnen vor den Folgen der Gesetzesänderungen, die der Bundestag am 27. Mai in erster Lesung berät: Die Einführung von Gebühren an Sozialgerichten ist für Menschen mit geringem Einkommen eine hohe Hürde. Die Verfahrensgebühren sollen vor Sozialgerichten 75 Euro betragen, vor Landessozialgerichten 150 Euro und vor dem Bundessozialgericht 225 Euro.

Wir befürchten, dass diese Gebühren viele Geringverdiener und Kleinrentner abschrecken werden, ihr Recht vor Gericht einzuklagen. Doch gerade vor den Sozialgerichten geht es um Fälle von existenzieller Bedeutung. Ein Viertel der Kläger lebt am Existenzminimum. Es ist daher auch keine Lösung, diese Menschen auf die Prozesskostenhilfe zu verweisen. Dies ist für kranke, behinderte und ältere Menschen eine weitere Hürde, für den Staat bedeutet es letztlich nur eine Verschiebung der Kosten.

Der zweite Gesetzentwurf sieht vor, den Sozialgerichten die Zuständigkeit für das Arbeitslosengeld II und Sozialhilfeangelegenheiten zu übertragen. Da dies zu einer stärkeren Belastung der Sozialgerichte führt, sollen als Übergangslösung gemeinsame Spruchkörper von Sozial- und Verwaltungsgerichten ermöglicht werden.

In Anbetracht der Bundesratsinitiative für eine Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten, betrachten wir dies mit Sorge. Wir fordern die Bundesregierung auf, klarzustellen, dass ihr Gesetzentwurf nicht zu einem schleichenden Verlust der Eigenständigkeit der Sozialgerichte führt.

Dies darf kein Einfallstor für die Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten werden. Wir unterstützen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt in ihrem Bestreben, die Eigenständigkeit der Sozialgerichte zu erhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband, Geschäftsstelle Berlin (SoVD) Stralauer Str. 63, 10179 Berlin Telefon: 030/726222-0, Telefax: 030/726222-311

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