Gebäudetyp-E-Gesetz in der Kritik: Bundesgerichtshof und Bauherren-Schutzbund warnen vor Rechts- und Verbraucherrisiken
(Berlin) - Die deutliche Kritik des Bundesgerichtshofs (BGH) am „Gebäudetyp-E-Gesetz“ unterstreicht die fundamentalen Schwächen des Vorhabens und bestätigt die Annahmen des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB). In einer Stellungnahme für die Fachzeitschrift „Baurecht“ machen die Richterinnen und Richter des 7. Zivilsenats unmissverständlich klar, dass der Gesetzentwurf in der aktuellen Form nicht geeignet ist, das Ziel eines einfacheren und kostengünstigeren Bauens zu erreichen.
Das geplante Gesetz erlaubt Unternehmen, von anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) und Normen abzuweichen, sofern diese nicht sicherheitsrelevant sind. Der BSB hatte bereits nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs gewarnt, dass dies zu Unsicherheiten bei der Vertragsgestaltung führen wird. „Das Risiko teurer Rechtsstreitigkeiten steigt, während die Bauqualität für Verbraucher gefährdet ist“, so Florian Becker, Geschäftsführer des BSB.
Der BSB sieht zumindest im Ein- und Zweifamilienhausbau nicht, wie die vorgeschlagene Regelung große Einsparungspotentiale erschließt. „Es ist sehr fraglich, ob Verbraucher von geringeren Planungs- und Produktionskosten tatsächlich profitieren würden oder stattdessen denselben Preis für schlechtere Qualität zahlen müssten“, erklärt Becker. Grundsätzlich sei innovatives und kostengünstiges Bauen bereits heute möglich, wenn beide Vertragsparteien klare und transparente Vereinbarungen im gegenseitigen Einvernehmen treffen. Der vorliegende Gesetzesentwurf hingegen schafft neue Konfliktfelder, Rechtsunsicherheit und Intransparenz.
Die Einschätzung des BSB wird durch eine aktuelle Stellungnahme des 7. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt. In einem Fachbeitrag kritisieren die Richterinnen und Richter, dass der Gesetzentwurf „zur Herbeiführung seines Ziels nicht geeignet“ sei und grundlegende Prinzipien des Werkvertragsrechts verkenne. Die Richterinnen und Richter bemängeln die unzureichende Berücksichtigung der typischen Leistungsketten im Bauprozess und eine Bindung der Gerichte an Normen ohne ausreichende demokratische Legitimation.
„Die bemerkenswerten Aussagen des Bundesgerichtshofs sind ein Weckruf für die Politik“, erklärt Becker. „Es ist kaum vorstellbar, dass ein solches Gesetz nach Verabschiedung langfristig Bestand hätte.“ Die Kritik des BGH macht deutlich, dass das Gesetzesvorhaben in der bestehenden Form rechtlich Mängel aufweist. Dennoch ist zu befürchten, dass das Vorhaben auch nach der Bundestagswahl in dieser Form weiterverfolgt wird. So ist der Gebäudetyp-E Bestandteil der Wahlprogramme von Union, SPD u.a..
„Das Ziel, Bauen einfacher und günstiger zu machen, ist ein notwendiger Schritt“, betont Becker. „Doch die Umsetzung darf nicht zulasten von Bauqualität und Verbraucherschutz erfolgen. Die nächste Bundesregierung ist gut beraten die Einwände ernst zu nehmen.“
Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V., Erik Stange, Pressereferent(in), Brückenstr. 6, 10179 Berlin, Telefon: 030 400339500